Schluss.
Überblicken wir die etwa achtjährige Regierung König
AVilhelms, so erkennen wir leicht, dass es die Kirche ist, welche
während dieser Zeit vorherrscht und Wilhelms Königtum nicht
zum mindesten beeinflusst. Aber nicht während seiner ganzen
Regierung macht sich dieser Einfluss in gleicher Weise geltend,
vielmehr lässt sich darin mit dem Jahre 1253 ein Abschnitt
machen. Ris zum Jahre 1252 incl. begleitet die Geistlichkeit
den König so zu sagen auf Schritt und Tritt, nichts thut er,
ohne von Geistlichen dazu veranlasst oder dabei unterstützt zu
sein. Schon seine Wahl gieng von der Kirche allein aus: durch
den nach Deutschland gesandten päpstlichen Legaten wurde
Wilhelm von Holland römischer König, durch päpstliches Geld,
päpstliche Drohungen und Ermahnungen wurden Truppen zur
Belagerung der Krönungsstadt zusammengebraclU; die Streitig¬
keiten mit Flandern wurden durch den Legaten fast ohne Wil¬
helms Zuthun beigelegt, auch seine Heirat wurde durch den
päpstlichen Legaten vermittelt, und ihre Folgen für Wilhelm
sind daher der Kirche zuzuschreiben. Eine andere wird Wil¬
helms Stellung dagegen seit dem Jahre 1253, als die Streitig¬
keiten mit Flandern zum Ausbruch kommen. Von jetzt an nehmen
wir weniger von dem Einfluss der Kirche auf den König w ahr,
erst in den letzten Jahren seiner Regierung trug des Papstes
Einschreiten gegen den Absetzungsplan zum Scheitern desselben
bei. Diese letzten drei Regierungsjahre unterscheiden sich auch
in noch einem anderen Punkte von den ersten. Denn während
Wilhelm seit seiner Wahl bis zum Jahre 1252 planlos bald
diesen, bald jenen Zug unternahm, ohne Bedeutendes zu errei¬
chen, zwangen ihn seit dem Jahre 1253 die Verwicklungen mit
Flandern ein bestimmtes, freilich dem Interesse des Reiches
fern liegendes Ziel zu verfolgen. Zwei Jahre lang beschäftigten
ihn hier die Interessen seines eigenen Hauses; dass er römischer
König war, verkündete lediglich sein Titel; „in das Reich“ selbst
kam er während dieser beiden Jahre nur auf sehr kurze Zeit.
Der von seinen Gegnern ausgehende Plan der Absetzung und