Full text: Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland

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gewiss nicht ohne Widerspruch von Seiten der Mitglieder ge¬ 
troffen sind, so fügten sie sich dennoch der königlichen An¬ 
ordnung. 
Damals öffneten sich ihm auch die Thore der Burg Trifels, 
wo die Reiclisinsignien aufbewahrt wurden. Welcher Wert auf 
den Besitz dieser Kleinodien gelegt wurde, die ja als glück- 
und segenbringende Reliquien galten, geht auch aus dem Briefe 
hervor, welchen König Wilhelm im März 1255 von Speier aus 
an seinen Vicekanzler Lubbert, Abt von Egmond in Holland, 
schrieb '). „Unter vielen freudigen Nachrichten höre auch die, 
dass wir die Burg Trifels und die Reichsinsignien, nemlich die 
Krone mit vielen Heiligtümern und unbeschreiblichem Schmuck, 
die Lanze und Krone jetzt in unseren Händen haben“. In 
diesem Briefe teilte er ihm mit, dass man ihn in Oberdeulsch- 
land aufgenommen habe, „wie eine Mutter ihren todt geglaubten 
Sohn“, und dass man seinen Befehlen und Aufträgen pünktlich 
gehorcht habe. Wenn nun auch Wilhelm hier seine Macht 
sehr überschätzte, so gehl dennoch deutlich daraus hervor, 
dass er sich selbst seiner Erfolge, welche er über den rhei¬ 
nischen Bund durch geschickte Operationen erlangt hatte, wohl 
bewusst und durchaus nicht mehr, wie im vorigen Herbst, ge¬ 
neigt war, die Regierung an Ottokar abzutreten. Ein Ausbruch 
der Feindseligkeiten zwischen beiden war daher nicht unwahr¬ 
scheinlich. 
Denn die Verhandlungen Ottokars mit dem Erzbischof von 
Köln und seinen Anhängern dauerten weiter. Busson 2) schliesst 
aus der Formelsammlung und den beiden Urkunden des Papstes, 
welche sich hierauf beziehen, nur, dass überhaupt im Sommer 
1255 zwischen Ottokar und den deutschen Fürsten noch ver¬ 
handelt wurde. Aber man darf w ohl etwas weiter gehen. Denn 
wie der Verfasser der Stilübungen, wie Busson selbst gezeigt 
hat, über anderweitig bekannte Verhältnisse der Zeit sich gut 
unterrichtet zeigt, so dürfen wir auch wohl an der Richtigkeit 
der einzelnen Angaben, welche er noch über den Absetzungs¬ 
plan gibt, nicht zweifeln. Danach ist also zwischen Ottokar 
1) Reg. 252. 
2) a. a. O. S. 154. 155. 
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