Full text: Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland

109 
gewinnen wir zugleich einen Anhaltspunkt für die Zeit dieser 
wenigstens der ersten Gesandtschaft. Im Herbst 1254 hatten 
die Verhandlungen Ottokars mit Konrad von Köln und seinen 
Verbündeten begonnen und waren etwa im Nov. so weit gediehen, 
dass die endgiltige Entscheidung nur noch vom Papste abhing. 
Im Nov. wird Ottokar Gesandte an Innocenz IV. geschickt 
haben; dieser sollte die Angelegenheit aber nicht mehr ent¬ 
scheiden. Ain 7. Dec. 1254 starb er zu Neapel1). Die Gesandten 
mussten unverrichteter Sache zurückkehren. Die Wiederaufnahme 
der Verhandlungen wurde dann besonders verzögert durch den 
im Winter 1254 auf 55 unternommenen Feldzug Ottokars gegen 
die heidnischen Preussen1 2), auf welchem näher einzugehen unser 
Thema verbietet. Erst im Febr. 1255 kehrte Ottokar, nachdem 
er einige Erfolge über die Preussen errungen hatte, in seine 
Besitzungen zurück. 
Der Hauptgrund, welcher die Erhebung Ottokars zum 
römischen König vereitelte, lag doch wohl auf Seilen Wilhelms 
selbst. Wir sahen, dass er im Anfang des Herbstes 1254 nach 
Beendigung des Feldzuges gegen Karl von Anjou nicht abgeneigt 
sein mochte, der Krone zu Gunsten Ottokars freiwillig zu ent¬ 
sagen. Damals war Wilhelms Lage allerdings eine so verzwei¬ 
felte, wie wohl nie zu einer anderen Zeit während seiner ganzen 
Regierung. Noch einmal versuchte er den Erzbischof von Köln 
wieder für sich zu gew innen. Im Anfang Jan. 12553) traf er 
in Begleitung des Legaten Capocci mit ihm in Neuss zusammen. 
Man verlangte die Freilassung des im Herbst 1254 von ihm 
gefangenen Bischofs Simon von Paderborn. Konrad weigerte 
sich; man schied in noch grösserer Feindschaft, als man ge¬ 
kommen, und der Erzbischof liess sogar das Haus, worin der 
König und der Legat verweilten, in Brand stecken. Kaum 
konnten sie sich retten. 
Jetzt musste Wilhelm einsehen, dass an eine Versöhnung 
mit diesem gefährlichsten Feinde nicht mehr zu denken war; 
mit ihm und dem Erzbischof von Trier ist er überhaupt nicht 
mehr zusammengekommen. 
1) Polthasl II, S. 1283. 
2) Böhmer, Reg. imp. 1246 — 1313. S. 431. 432. 
3) Diese Zeit ist durch Cardauns Konrad, S. 40, Anm. 3. zuletzt 
völlig festgestellt. Dort sind auch die Quellen angeführt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.