Full text: Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland

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ihm die Grafschaft Namur als Lehen übergab; Wilhelm selbst 
fügte zu der Bestätigung dieser Belehnung noch einige Be¬ 
sitzungen in der Grafschaft, welche Johann nicht mit erhalten 
hatte, hinzu *). 
Wie im Jahre vorher durch die Vermittlungsversuche des 
Herzogs von Brabant, so wurde der unvermeidliche Zusammen- 
stoss jetzt um einige Monate hinausgeschoben durch das Ein¬ 
greifen des Papstes. Er hatte schon im Sommer 1253 dem 
Abt von Fulda den Auftrag gegeben, Margaretha mit dem 
Kirchenbann zu belegen, und der Abt hatte seinerseits grade 
am Tage der Schlacht von Westkappel, am 4. Juli, den Äbten 
von St. Lorenz und Lobbes die Ausführung dieses Auftrages 
geboten* 2), da sie Flandern näher waren, und ihr Ausspruch 
eine grössere Wirkung haben musste. Am 18. September waren 
diese beiden Geistlichen dem päpstlichen Befehl nachgekommen 3). 
Im Vorjahre hatte also der Papst sich völlig auf die Seite Wil¬ 
helms gestellt, weil nur Margaretha seine Gegnerin gewesen 
war. Eine andere und zwar misslichere musste seine Lage 
aber werden, sobald Karl von Anjou sich mit Margaretha ver¬ 
bündete. Denn wie Innocenz Wilhelm von Holland in Deutsch¬ 
land gegen seine Feinde, die Staufen, gebrauchte, so wollte er 
Karl von Anjou in Unteritalien und Sicilien ebenfalls zu seinem 
Vorteile verwenden. Zu diesem Zwecke hatte er am 12. Juni 
1253 seinen Legaten Albert zu ihm geschickt mit der Meldung4), 
,,er habe ihn als seinen besonders geliebten Sohn, der immer 
zur Ausführung seiner Gebote bereit gewesen sei und sich um 
die Kirche wohl verdient gemacht habe, mit Beirat seiner Car- 
dinäle zum Erben des nach Friedrichs Bannung erledigten 
Unteritalien und Sicilien ausersehen“. Der Legat sollte an 
Stelle des Papstes selbst sogleich die Huldigung von ihm ent¬ 
gegen nehmen. Wir wissen nicht, ob Karl von Anjou schon 
eine entscheidende AnLwort gegeben hatte; jedenfalls aber war 
es für Innocenz sehr peinlich, als sein „besonders geliebter 
1} Reg. 207. 
2) Wauters, lable chronologique des chartes et dipl. conc. l’hist. de 
la Bclgique V, 62. 
3) Wauters V, 65. 
4) Potlh. II, 15015; cf. Reinaldus, Annal. eccles. 1253, §. 2.
	        
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