91
Avennes fallen sollte; die Gräfin musste ihm ausserdem die
Kosten des Feldzuges gegen Holland ersetzen. Sie entlieh zu
diesem Zwecke bei mehreren Wechslern in Arras grosse Summen
zur Deckung der ersten Kosten des Feldzuges >). Die Übertra¬
gung Hennegaus an Karl von Anjou fand nach hierüber im
Archiv zu Lille befindlichen Urkunden1 2) im October 1253 statt;
auch der Tag der urkundlichen Übertragung lässt sich noch
bestimmen. Es ist bei St. Génois3) eine Urkunde in Kegesten¬
form verzeichnet, worin Karl von Anjou bekennt, dass Marga¬
retha bei der Schenkung, welche sie ihm mit Hennegau gemacht
habe, sich zurückbehalten hat trois ou quatre cens livrées de
terre a placer où elle voudroit, vorausgesetzt, dass es in den
Ebenen und ausserhalb der Städte sei, um darüber nach Be¬
lieben zu verfügen unter Vorbehalt der Karl von Anjou zu lei¬
stenden Huldigung. Diese Urkunde ist datiert vom Vorabend
Allerheiligen, also vom 31. October. Es ist zulässig, auch die
Schenkungsurkunde selbst, von der Le Glay kein genaueres
Datum als den Monat October angibl, vom 31. October zu da¬
tieren, da doch solche Haupt- und Nebenverträge, wie wir es
z. B. bei den Verträgen Wilhelms mit Margaretha immer sehen,
gewöhnWch an demselben Tage beurkundet zu werden pflegen.
4. Die Feldzüge Wilhelms im Sommer 1254.
Durch diese Übertragung der Grafschaft Hennegau an den
Grafen Karl von Anjou, einen französischen Prinzen, traten die
ursprünglich so geringfügigen Streitigkeiten der Gräfin von
Flandern mit Wilhelm von Holland in ein neues Stadium: von
einem Kriege Deutschlands gegen Frankreich spricht ein den
Ereignissen fernerstehender Chronist4), wie schon oben bemerkt.
In Wirklichkeit unterstützten den Grafen von Anjou jedoch nur
wenige französische Grosse, da eine an sie ergangene Auffor¬
derung zur Teilnahme an dem Feldzuge gegen Holland nur
1) Urkunde der Archives de Flandre, erwähnt von Le Glay II, 124,
Anm, 3.
2) Le Glay I, 124.
3) I, 578.
4) Matth. Par. ed. Luard V, 433 ff.