Full text: Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa (41)

Deutschlandpolitik zuwiderlief, sollte die Saar nun einen Platz in der - allerdings 
recht fragilen - Konzeption der Union française einnehmen. Doch auch dieser 
Schritt war innerhalb der französischen Verwaltung von Anfang an heftig um¬ 
stritten.13 Erstens waren die ökonomischen, administrativen und technischen 
Vorbereitungen an der Saar kaum ausreichend, zweitens schienen die Belastungen 
durch mögliche wirtschaftliche Rückwirkungen auf das eigene Land und die übrige 
Besatzungszone kaum kalkulierbar. Die geringe Bereitschaft in Paris, eine politi¬ 
sche Grundsatzentscheidung über die Saar zu treffen, ermöglichte schließlich in 
währungspolitischer Hinsicht nur eine Zwischenlösung: Anstelle einer Integration 
in das französische Währungsgebiet führte das Saarland im Juni 1947 die Saarmark 
als offizielle Währung ein. 
Die in Reichweite und Umsetzung sehr unterschiedlichen Vorstöße von Verwal¬ 
tung und Politik bei der Ausgestaltung der Saar-Politik wurden erst ab der Mitte 
des Jahres 1947 zu einer systematischen Lösung weiterentwickelt. Nachdem die 
territoriale Gestalt der Saar geklärt und die Anrechnung der von einer wirtschaft¬ 
lichen Integration zu erwartenden ökonomischen Vorteile auf die französischen Re¬ 
parationsansprüche — im Einvernehmen mit den Alliierten - geregelt worden 
waren, wurden mit der saarländischen Verfassung und den ersten sogenannten 
Saarkonventionen die Grundlagen für eine Zoll- und Währungsunion des Saar- 
landcs mit Frankreich gelegt. Allerdings musste die französische Regierung einen 
erneuten Rückschlag hinnehmen, als ihre Versuche scheiterten, die seit Anfang 
1946 laufenden Vorbereitungen für eine saarländische Verfassung in ihrem Sinne 
zu beeinflussen.14 Der letztlich überraschend eng an andere deutsche Länderver¬ 
fassungen angelehnte Text wurde vielmehr in Abstimmung mit der französischen 
Militärbehörde in Saarbrücken redigiert. Vor allem der in der Präambel der Ver¬ 
fassung verankerte Gedanke einer Wirtschaftsunion mit Frankreich verdeutlichte 
die Sonderstellung der Saar gegenüber anderen deutschen Ländern. Sehr viel mehr 
Einfluss gewann Paris erst durch die - zusammen mit der Verfassung vom saar¬ 
ländischen Landtag ratifizierten - bilateralen Abkommen über eine franzö¬ 
sisch-saarländische Steuer- und Haushaltssatzung sowie die Organisation des 
Justizwesens, welche das Verhältnis zwischen Frankreich und der Saar in wesent¬ 
lichen Bereichen regelten. Obwohl auch diese Abkommen in hektischen 
Nachverhandlungen mit den Vertretern Frankreichs in Saarbrücken nachgebessert 
und entschärft werden mussten, konnten sich die Pariser Intentionen hier dennoch 
in weiten Teilen durchsetzen. Ergänzt wurden die Abkommen durch ein Dekret 
über die Befugnisse des Hohen Kommissars der Französischen Republik, wie die 
offizielle Amtsbezeichnung Gilbert Grandvals seit 1948 lautete. Dadurch wurden 
alle gesetzgeberischen Maßnahmen und Personalentscheidungen der Zustimmungs¬ 
13 Vgl. Quelle Nr. 11. 
14 Vgl. Quelle Nr. 16. 
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