Full text: Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

23.8.1945 
25.8.1945 
26.8.1945 
27.8.1945 
30.8.1945 
1.9.1945 
1.9.1945 
7.9.1945 
10.9.1945 
sahen, also die Bildung von Orts- und Kreisgewerkschaften, wird 
im Saarland der umgekehrte Weg beschritten. Es wurde zunächst 
die Dachorganisation geschaffen und danach wurden die ein¬ 
zelnen Industrieverbände gebildet. 
Henri Chassaing de Bourdeille, Chef der Informationsabteilung, 
überträgt Peter Zimmer eine Lizenz für die „Neue Saarbrücker 
Zeitung“. 
Eine Pariser Saarinstruktion vermittelt zwischen den konträren 
französischen Positionen und bezeichnet die Assimilation der 
saarländischen Bevölkerung als Ziel der französischen Politik. Es 
gelte, die Apathie der Bevölkerung auszunutzen, die verwal¬ 
tungsmäßige Verbindung zu Deutschland zu durchbrechen, die 
Kulturbeziehungen zu Deutschland auszubauen, die Epuration 
zur Befreiung von preußischen und bayrischen Elementen einzu¬ 
setzen und die Wirtschaft des Landes, vor allem die Kohlepro¬ 
duktion, in Gang zu bringen. Quelle Nr. 5 
Johannes Hoffmann verlässt Brasilien, um an die Saar zurück¬ 
zukehren. 
Erste Nummer der „Neuen Saarbrücker Zeitung“ mit einem Um¬ 
fang von zwei Seiten und einer Auflage von 30.000 Exemplaren. 
Ernennung von Gilbert Hirsch-Ollendorf (Résistance-Deckname: 
Grandval) zum Délégué Supérieur für das Saarland. 
Bildung der Direction de l’Economie et des Finances im Com¬ 
mandement en Chef Français en Allemagne (CCFA). 
Kraft Erlass Nr. 5 übernimmt die französische Militärregierung 
die Kontrolle der deutschen Wirtschaft in der französischen Be¬ 
satzungszone. 
Gilbert Grandval tritt sein Amt als Délégué Supérieur zusammen 
mit den Délégués der sieben Landkreise des Saargebietes an. 
Ordonnance № 6 betreffend die Wiederherstellung des Gewerk¬ 
schaftsrechts im französischen Besatzungsgebiet. Artikel 1: Das 
Gewerkschaftsrecht wird für den gesamten Bereich des französi¬ 
schen Besatzungsgebietes wiederhergestellt Artikel 3: Die Grün¬ 
dung von Gewerkschaften unterliegt der Genehmigung der fran¬ 
zösischen Militärregierung. Jedes Gesuch um Genehmigung zur 
Gründung einer Gewerkschaft ist beim Bürgermeister des in Aus¬ 
sicht genommenen Sitzes der Gewerkschaft einzureichen. 
Artikel 4: Der Zweck der Gewerkschaften besteht in der Wahr¬ 
nehmung der Berufsinteressen ihrer Mitglieder. Jede sonstige 
Betätigung ist ihnen untersagt. - Arrêté № 6 betreffend 
Durchführung der Ordonnance № 6 vom 10. September 1945 
über die Wiederherstellung des Gewerkschaftsrechtes: Demo- 
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