Rechnungen der Kellerei Kirkel
Die Rechnung der Kellerei Kirkel aus dem Jahre 1488/89 betr. Naturalien
Landesarchiv Speyer, Bestand B 3, Nr. 663 (fol. 1-51)
Der Rechnungsband setzt sich aus drei Heften zusammen, von denen das erste (fol.
1-35) aus 15 Lagen, das zweite (fol. 36-41) aus sechs einzelnen, nicht fadengehef¬
teten Blättern, das dritte aus einer einzigen Lage (fol. 42-43) und acht einzelnen
Blättern (fol. 44-51) besteht; die folia 33 und 35 sind auf fol. 34 recto bzw. verso
aufgeklebt; vor fol. 42' sind drei Blätter herausgeschnitten; die insgesamt merk¬
würdige Bindung der drei Hefte ließe sich nur bei Öffnung der Fadenheftung klä¬
ren. Bei Blatt 1' sind die Ecken rechts oben und unten altrestauriert, die folgenden
Blätter weisen in abnehmendem Maße Fraßspuren an der unteren, äußeren Ecke
auf. Bei fol. 27 wurden die oberen 5 cm vermutlich schon zur Entstehungszeit her-
ausgeschnitten, denn die Eintragungen beginnen recto et verso mit regulären Ru¬
brikenüberschriften. Deckblatt oder eine Titelüberschrift fehlen. Fol. 1' trägt unten
die Aufschrift Kirckler Kellerey | Rechnung von Hand eines Archivars des 17./18.
Jahrhunderts. Das gedruckte Etikett auf dem Buchrücken Kirckler | Kellerey j
Rechnung | DE | ANNO | ließ eine Jahreszahl zunächst aus; diese wurde handschrift¬
lich als 1488 ergänzt, ist aber nur noch in Spuren zu lesen. Auf dem angesetzten
Stück Papier unten rechts auf derselben Seite hat ein Archivar des 20. Jahrhun¬
derts mit Bleistift die Jahreszahl 1488 eingetragen. Die Rechnung des im Schloß
verbrauchten Roggens (fol. 36'-41') reicht vom Sonntag nach St. Remigiustag (4.
Oktober 1488) bis zum Erbsensonntag (— lnvocavit, 1. Fastensonntag am 8. März
1489) und enthält ansonsten nur zwei aussagekräftige Datierungsangaben: Sonn¬
tag St. Andreastag (fol. 37v-38') am 30. November 1488 und Sonntag Pfaffenfast¬
nacht (fol. 40'-4P) am 17. Februar 1489. Bei allen anderen Heiligentagen wird
der Wochentag nicht angegeben. Da eine vffliberung erwähnt wird (fol. 27r) und
nach Ausweis der genannten Laufzeit der Roggen- und Weinrechnung nur eine
Stückrechnung vorliegt, dürfte in diesem Jahr der Keller gewechselt haben. Und in
der Tat erwähnt der unbekannte Schreiber der vorliegenden Rechnung auf fol. 9',
daß er Schulden beglich, die noch von dem verstorbenen Keller Gerhart herrühr¬
ten (weitere Bemerkungen zum Wechsel des Kellers im darstellenden Teil). An
Belegen sind zwischen fol. 7 und 9 ein Beleg über den Kauf von Gewürz (fol. 8)
eingeheftet; auf Blatt 16' wurde die Abrechnung mit einem Sattler (fol. 15) einge¬
klebt, freilich ohne daß ein Bezug zur Rechnung erkennbar wäre. Der Notizzettel
über den Gesamtverbrauch an Hafer für die Hunde (fol. 32) wurde auf fol. 31'
aufgeklebt, das die Aufwendungen an Hafer für die zehn in der Burg gehaltenen
Hunde enthält. Die Handschrift des ersten Heftes dürfte identisch mit derjenigen
im ersten Teil der Rechnung Nr. 667 sein. Als Eigenart des Schreibers des zweiten
und dritten Heftes der vorliegenden Rechnung fällt auf daß er bei den römischen
Zahlzeichen die letzten Einer nicht, wie bei allen anderen zuvor, als j, sondern als i
schreibt. Die Wasserzeichen des ersten Heftes (fol. 3, 6, 12, 17, 21, 24, 28 und 35)
weisen die Initiale mit gespaltenem Fuß und überhöht von einer Kreuzblume auf
wie bei Rechnung Nr. 653; fol. 37 zeigt ein Wappen mit drei (2:1) Lilien (ähnlich
wie bei Nr. 653) mit einem dünnen Schrägstrich, drei Kugeln in einem Kopfbalken
und überhöht von einer Kreuzblume auf kurzem Stiel und fol. 39 wieder die Initiale
wie im vorderen Teil der Rechnung.
564