herrschenden Eliten, letztlich aber zu einer politischen und gesamtgesellschaftlichen
Systemkrise.2 1 Das Vertrauen in die verantwortlichen Politiker, die Missstände durch
einen baldigen Kriegserfolg beheben zu können, schwand zunehmend. Die immer wei¬
ter um sich greifende Unzufriedenheit und Kriegsmüdigkeit manifestierte sich in einer
dichter werdenden Frequenz eruptiver Ausbrüche. Vor allem seit dem Frühjahr 1917
durchzogen Massenstreiks die deutsche Rüstungsindustrie.2 2 Die Streikbewegung griff
auch auf das okkupierte Luxemburg über.2
Die Krise des alten Regimes verschränkte sich mit einem zweiten Entwicklungs¬
strang. Parallel zum eigenen Vertrauensverlust wurde, aus der Not heraus, die politische
und vor allem die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung sukzessive aufgewertet und
partiell in Gesellschaft und Staat integriert. Diese Entwicklung kulminierte im soge¬
nannten ,Vaterländischen Ffilfsdienstgesetz1, das am 5. Dezember 1916 in Kraft trat. Das
Gesetz sollte im Rahmen des ,Hindenburgprogramms‘ dazu dienen, bisher nicht zum
Militärdienst eingezogene Teile der Bevölkerung für den Dienst in der Rüstungsindus¬
trie zu mobilisieren. Zur logistischen wie administrativen Abwicklung, aber auch um
die wachsende Unruhe an der ,Heimatfront‘ zu kanalisieren, waren die Militärs auf die
Kooperation der Freien Gewerkschaften angewiesen. Im Gegenzug verlangten diese
Konzessionen, welche angesichts der prekären Kriegssituation nicht zurückgewiesen
werden konnten. Besonders die Anerkennung der Gewerkschaften als gleichberechtig¬
te Verhandlungspartner, mithin deren vollständige Legalisierung, die Einrichtung von
Arbeiterausschüssen sowie die Implementierung eines regulären Schlichtungswesens
resultierten aus dem Vaterländischen Hilfsdienstgesetz.2 4 In mittel- und, sieht man
von der Unterbrechung während der nationalsozialistischen Herrschaft ab, langfristiger
Perspektive lässt sich konstatieren, dass ein Rückschritt hinter diese Entwicklung nicht
mehr möglich war, zumal sich die Gewerkschaften nicht nur im Krieg, sondern auch
während der krisenhaften Nachkriegszeit durch ihre organisatorische Leistungsfähig¬
keit beispielsweise in der Versorgung der Bevölkerung durchaus hervortaten.
Die Etablierung äußerte sich am deutlichsten in den bis 1910 rasant wachsenden
Mitgliederzahlen. 1913 zählten die Freien Gewerkschaften im Deutschen Reich 1,5 Mil¬
lionen Mitglieder. Mit Kriegsbeginn ging die Zahl zunächst auf 1,45 Millionen zurück,
ehe im Herbst 1918 wieder 2,83 Millionen erreicht wurden. Bis 1920 stieg die Mitglie-
271 Vgl. Ulrich 1992, S. 227 ff.
272 Vgl. dazu Feldman, Gerald D./Kolb, Eberhard/RüRUP, Reinhard: Die Massenbewegungen der
Arbeiterschaft in Deutschland am Ende des Ersten Weltkrieges (1917-Ü919), in: Politische Vierteljah¬
resschrift 13 (1972), S. 84-105, hier S. 92 ff.
Vgl. Trausch 1974, S. 34-46.
274 Zum Vaterländischen Hilfsdienstgesetz vgl. Wehler 2003, S. 114-122; Mai, Günther (Hrsg.): Ar¬
beiterschaft 1914-1918 in Deutschland. Studien zu Arbeitskampf und Arbeitsmarkt im Ersten Welt¬
krieg, Düsseldorf 1985. In mehreren Beiträgen zu verschiedenen Branchen werden die Auswirkungen
des Weltkriegs auf die industriellen Beziehungen analysiert, wobei die Folgen des Vaterländischen
Hilfsdienstgesetzes immer wieder besondere Berücksichtigung erfahren.
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