deren Lückenhaftigkeit.444 Über die Problembereiche des Absentismus, der Unpünkt¬
lichkeit sowie der vorgesehenen Ortsbindung wurde bereits berichtet. Diese Aspekte
bleiben daher im Folgenden ausgespart, sind aber wesentliche Facetten der angestreb¬
ten Fabrikdisziplin(ierung). Stattdessen soll der Fokus auf drei weitere Disziplinarfelder
gerichtet werden, nämlich die Sicherstellung eines kontinuierlichen und produktiven
Betriebsablaufs, den Schutz des Werkseigentums und der Produktionsmittel sowie die
Reglementierung individueller Verhaltensmuster.
Man sollte nicht den Fehler begehen, die nun zu analysierenden Gesichtspunkte als
Alleinstellungsmerkmale der Hüttenindustrie einzuschätzen und zu schildern. In allen
industriellen Betrieben wurden und werden - bis in die heutige Zeit - Verhaltensnor¬
men und -Vorschriften formuliert. Bernd Flohr berücksichtigte in seiner Studie über
die „Disziplinierung der Fabrikarbeiterschaft während der Industrialisierung“ Fabrik¬
ordnungen etwa auch aus der Textil- oder chemischen Industrie.445 Überdies bedarf es
kaum der Erläuterung, dass Regeln und Vorschriften für das Funktionieren eines Indus¬
triebetriebs unerlässlich sind. Dennoch scheinen Intensität und Geltungsanspruch der
Verhaltenspostulate in den Eisen- und Stahlbetrieben besonders groß gewesen zu sein,
zumal sich das Disziplinär- und Sanktionssystem auf den Rückhalt eines enorm starken
Unternehmertums an den Werksspitzen, das oftmals wirtschaftliche, soziale und politi¬
sche Macht vereinte, stützen konnte. Umgekehrt war die Position der Arbeitnehmer in
der Schwerindustrie ungleich schwächer angesichts fehlender oder bestenfalls partiell
realisierter Interessenvertretung durch Gewerkschaften, Betriebsräte oder Parteien.
Die von Stumm und anderen so häufig strapazierten Analogiebildungen zum Militär
mögen über Wesenszüge, Intentionen und Funktionsweisen industriekapitalistischer
Produktion hinwegtäuschen. Im Gegensatz zum Militär oder auch zu feudalen Institu¬
tionen waren industrielle Betriebe genuin gewinnorientierte Unternehmen, ihr letzter
Zweck bildete somit die Steigerung der Profitrate. Disziplin und Gehorsam wurden als
Voraussetzung eines Gewinn bringenden Wirtschaftern angesehen.446 So mag es kaum
verwundern, dass viele Vorschriften und daran gekoppelte Sanktionen unmittelbar und
im eigentlichen Sinne betriebswirtschaftliche Bereiche tangierten. Besonders virulent
wird dieser Umstand an dem ständig - implizit oder ganz direkt - formulierten Willen,
einen kontinuierlichen und, produktiven Betriebsablauf disziplinarisch zu erzwingen. Für
den Arbeiter in der Produktion hieß das, dass seine Arbeitsverrichtungen Gegenstand
der Arbeitsordnungen waren und unter ständiger Aufsicht standen, außerdem, dass
mangelhafte Arbeitsleistungen entsprechend mit Strafen belegt wurden. Am 14. März
444 Vgl. Flohr 1981, S. 15 ff Flohr meint, die Arbeitsordnungen seien „als Informationsquelle geforder¬
ter, aber nicht hinreichend praktizierter Verhaltensmuster zu werten“. Siehe ebd., S. 14.
445 Siehe dazu ebd., passim.
446 Vgl. dazu Коска 1969, S. 556-559.
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