Gliederung der Knappschaft orientierte sich also an der staatlich-administrativen Auf¬
teilung. Schließlich stellte St. Wendel den fünften inkorporierten Knappschaffsarzt.433
Alles in allem kristallisieren sich hier die schwerpunktmäßigen Provenienzgebiete
der Neunkircher Hüttenarbeiter heraus. Dies sind, auf preußischem Gebiet, die Land¬
kreise Ottweiler und St. Wendel, beide zum Regierungsbezirk Trier gehörig. Auf baye¬
rischem Gebiet werden von den Knappschaftsstatuten hauptsächlich drei Bezirksämter
erfasst, nämlich Homburg, Zweibrücken und Kusel. Ein Schwerpunkt scheint allerdings
auf dem Bezirksamt Homburg zu liegen, werden doch Ortschaften aus allen drei Hom-
burger Kantonen - Homburg, Waldmohr und Landstuhl - benannt. Im Bezirksamt
Zweibrücken hingegen konzentrieren sich die Nennungen auf den Kanton Blieskastel,
mithin die naturräumliche Einheit des Bliesgaus. Schließlich wird auch das sich in Nach¬
barschaft zum preußischen Landkreis St. Wendel befindliche Bezirksamt Kusel ebenso
hinreichend berücksichtigt wie das in der nördlichen Saarregion gelegene Fürstentum
Birkenfeld. Liefert die Quelle also durchaus brauchbare Informationen zur Eingrenzung
des Herkunftsgebiets, so lässt sie doch mancherlei Fragen offen. Zunächst muss festge¬
stellt werden, dass das Knappschaftsstatut sich auf die recht schematische Aufzählung
von Gebietseinheiten und dazu gehörigen Ortschaften beschränkt. Es fehlen Auskünf¬
te darüber, wie viele Personen nun tatsächlich aus ihnen stammten. Quantifizierungen
sind unter diesen Umständen nicht möglich. Außerdem muss berücksichtigt werden,
dass auch die Beschäftigten der Zweigwerke im Knappschaftsverein organisiert waren
und somit ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Knappschaftsärzte fielen. So un¬
terhielt die Hütte beispielsweise im bayerischen Kanton Blieskastel die Kalkwerke bei
Blickweiler und Gersheim,434 die dortigen Belegschaften wurden wohl vom Blieskasteler
Knappschaftsarzt versorgt.
ten werden erwähnt: Blieskastel, Webenheim, Lautzkirchen, Alschbach, Blickweiler, Bierbach, Om¬
mersheim, Ballweiler, Niederwürzbach, Neuhäusel, Kirkel und Rohrbach oder „solche nichtgenannten
bairfischen] Ortschaften, welche in derselben Entfernung zu Blieskastel liegen“. Siehe ebd., S. 46.
433 Auch hier wurde ein Rayon von z,$ Stunden Wegzeit rund um St. Wendel definiert, welcher den
Zuständigkeitsbereich abdeckte:siehe ebd., S. 4s. Allerdings werden folgende außerhalb des Rayons ge¬
legenen Orte noch miteinbezogen: Tholey, Theley, Urexweiler, Freisen, Gonnesweiler, Schwarzenbach,
Sötern, Wolfersweiler, Steinbach, Fürth, Züsch. Wie leicht ersichtlich ist, lag der Schwerpunkt des Tä¬
tigkeitsfeldes des St. Wendeier Arztes im preußischen Landkreis St. Wendel, der in seinem nördlichen
Teil bereits in das Saar-Nahe-Bergland hineinreichte. Allerdings umfasste sein Sprengel auch Teile der
bayerischen Rheinpfalz, vor allem im Bezirksamt Kusel, Zudem wurden außerhalb des Rayons noch
Orte aus dem Fürstentum Birkenfeld benannt, weiches als nördlicher Abschluss der Saarregion bereits
in den Hunsrück hereinragte. Folgende Ortschaften innerhalb des Rayons werden aufgelistet: St. Wen¬
del, Namborn, Breiten, Aisassen, Urweiler, Werschweiler, Dörrenbach, Niederkirchen, Saal, Bubach,
Hoof, Marth, Osterbrücken, Leitersweiler, Haupersweiler, Roschberg, Grügelborn, Reitscheid, Balters¬
weiler, Furschweiler, Mauschbach, Hofeld, Prinzweiler, Gehweiler, Bliesen, Gronig, Linden, Immwei-
ler, Ofenbach, Guidesweiler, Winterbach, Alsweiler, Marpingen, Mainzweiler, Remmesweiler, Ober¬
linxweiler und Niederlinxweiler. Siehe ebd., S. 44 f.
434 Vgl. FrÜhauf 1980, S. 79.
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