Full text: Vorlesungen über praktische Philosophie

Praktik. 3. Philosophie der Erziehung. 
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auf sich nimmt, sondern nur planend, sachkundig beurteilend, 
vorschlagend und die Ausführung überwachend sie zu leiten 
und zu bestimmen hätte. Unter, nicht über ihm steht die 
eigentliche, regelnde (gesetzgebende, verwaltende und rich¬ 
tende) Staatsgewalt. Diese hat, aber unter der beständigen 
Beratung jener obersten Instanz, beschließend, rechtsver¬ 
bindlich anordnend und berichtigend, alle drei sozialen Ar¬ 
beiten, auch sich selbst, in Gang zu bringen und in stetigem 
Gang zu erhalten. Der Zentralrat aber ist weder Gesetzgeber 
noch Verwalter oder Richter, wie auch nicht selbst Wirt¬ 
schafter, nicht Soldat, nicht SicherheitsWächter, auch nicht 
Forscher, Erzieher, Künstler, Seelsorger. Er ist in keinem 
Sinne Beamteter und in keinem Sinne unmittelbarer Arbeiter; 
aber gerade so stellt er in sich dar den Staat im höchsten 
Sinne, seine schließliche Einheit, seinen Einheitsverstand 
nicht nur und Einheitswillen, sondern das Einheitswesen, 
den einen Geist, der allen gemein ist. Diesen vertritt er, 
zurückwirkend auf das ganze unmittelbare Arbeitsleben der 
Gemeinschaft, indem er diese ganz durchdringt und unab¬ 
lässig neu schafft und gestaltet. So aber ist er des ganzen 
Gemeinwesens Herr und König, weil sein Schöpfer; denn nur 
der Schaffende ist Herr über das, was er schafft, aus dem 
alleinigen Rechte der Schöpfung. Nur der Schöpfer weiß 
zuletzt und will und vermag, was seinem Geschöpf gut und 
heilsam ist. Nur er regiert es wirklich. Für solch schöpfe¬ 
risches Lenken hat unsere Sprache kein bezeichnenderes 
Wort als das Wort Rat. Das in diesem prägnanten Sinne 
verstandene Raten ist weit mehr als bloßes Ent- und Be¬ 
schließen, es geht ihm ziel- und richtungweisend, also be¬ 
stimmend, voraus. Alles ausführende Tun, alles Taten ist 
bedingt und, sofern auch wieder bedingend, nur bedingt 
bedingend; es soll und muß, sobald getan, auch geendet sein; 
die Richtung des Tuns aber besteht über alles Enden hinaus, 
wahrhaft unendlich, überendlich fort. Also ist der Rat der
	        
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