Full text: Vorlesungen über praktische Philosophie

Kapitel IX 
3. Philosophie der Erziehung 
§ 202. Nach diesem Vorblick auf das Ziel, auf welches 
unsere Untersuchung hinauszuführen wäre, bleibt (um diese 
Vorlesung zum äußeren Abschluß zu bringen) nur noch 
übrig, einen Überblick zu geben über die Fragen, deren ge¬ 
nauere Behandlung für dieses Mal unterbleiben muß. Nach¬ 
dem das Kapitel der sozialen Wirtschaft und das des sozialen 
Rechts abgeschlossen ist, dem die Betrachtung über den 
Staat sich anschloß und wesentlich zugehörte, fehlt uns 
noch das dritte Hauptstück der Praktik, die soziale Er¬ 
ziehungslehre. Der Übergang zu diesem ergibt sich von 
unserer Staatslehre aus von selbst. Die Frage der Verwirk¬ 
lichung einer rechtlichen Verfassung menschlichen Zusammen¬ 
lebens führte auf die Stufenfolge der Entwickelung des Staats 
vom Gewaltstaat über den Rechtsstaat (i. e. S.) zum Staate 
der Kultur. Der erste erwächst spontan aus den Notwendig¬ 
keiten des Zusammenarbeitens. Die urwüchsige Form des 
Gemeinlebens ist willige Unterordnung der zusammenarbei¬ 
tenden Einzelnen unter den selbstverständlich gemeinsamen 
Willen zur Gestaltung des gemeinsamen Werks, nämlich der 
Selbsterhaltung des gemeinsamen Arbeitens selbst; gleich¬ 
viel ob dieser Gemeinwille vertreten wird durch eine befehls¬ 
befugte Person oder durch eine autoritative Minderheit (z. B. 
einen Ältestenrat), oder durch direkte oder indirekte Be¬ 
teiligung Aller an der Lenkung des ganzen, gemeinsamen 
Werkes. Man kann nicht sagen, daß ein solcher Verein
	        
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