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Kap. II. § 18.
unmittelbarer logischer Übergang vom einen zum andern aus¬
geschlossen ist; sie liegen wie in verschiedenen Dimensionen.
§ 18. Die letzte Stellung (so viel ich sehe), wohin die von
uns bestrittene Ansicht sich noch zurückzuziehen versuchen
könnte, wäre der Einwand: den von uns behaupteten reinen
Sachcharakter des Willensurteils, seine völlige Unabhängig¬
keit von Subjekt- wie Objektbeziehung gebe es zwar in reiner
Abstraktion, nicht aber in konkreter Wirklichkeit; da gebe
es gar nicht dies Zweierlei, welches die Abstraktion vielleicht
mit Recht scheide, sondern beides, das Wollen und das Sach¬
liche des Gewollten — wie überhaupt alles Psychische; psy¬
chisch gegeben müsse doch auch der Sachgehalt des Willens
sein — bestehe nur in konkreter Einheit. Wir selbst streben
ja über die starren Scheidungen der Abstraktion stets hinaus
zum Konkreten; weshalb (wird man uns vielleicht fragen) be¬
stehen wir nun gerade hier auf einer Scheidung, die in der
Abstraktion zwar ihre Berechtigung haben mag, aber im Kon¬
kreten des praktischen oder überhaupt des Lebens nichts be¬
deutet ?
Die Antwort darf kurz sein. Wir gedenken in der Tat nicht
in der Abstraktion stecken zu bleiben, wir streben durchaus
von ihr zum Konkreten zurück. Aber man wird des Kon¬
kreten nicht anders Herr, als wenn man zuerst die Abstrak¬
tion reinlich vollzieht. Sonst bedürfte es keiner Wissenschaft,
keiner Philosophie, keines Begriffs, ja keines Worts; denn
schon jedes Wort spaltet, es hebt aus dem Geflecht des Er¬
lebten ein Einzelnes heraus; es meint unter dem und dem das
und das, und erwartet, daß der Andere es auch darunter ver¬
steht, d. h. seinen geistigen Blick auf dies gemeinte Einzelne
einstellt und es aus den konkreten Verbindungen, in denen
es steht und auch verbleiben soll, für die Betrachtung heraus¬
löst. Solche Herauslösung kann scharf geschehen oder un¬
scharf; das reif entwickelte Bewußtsein fordert und vollzieht
scharfe Scheidungen, um gerade durch sie zur erreichbar voll¬