Full text : Vorlesungen über praktische Philosophie

374

Kap.  VII.  §  146.

geradezu  sagen,  als  in  Form  einer  kritischen  Auseinandersetzung
  mit  den  Aufstellungen  eines  Andern  entwickeln.
Einige  kritische  Bemerkungen  einerseits  über  Stammler,
andererseits  über  Robert  Wilbrandt  („Ökonomie.  Ideen
zu  einer  Philosophie  und  Soziologie  der  Wirtschaft“,  1920)
lassen  sich  leicht  nebenher  einfügen.
Zuerst:  wir  fragen  ganz  allgemein  und  radikal  nach  den
Gesetzen  der  Handlung.  Nicht  einmal  der  menschlichen  Handlung.
  Was  „Mensch“  ist,  wissen  wir  noch  gar  nicht;  vielleicht
daß  wir  es,  oder  etwas  davon,  bei  dieser  Gelegenheit  erfahren
werden.  Von  selbst  versteht  es  sich  für  uns  keinesfalls.  Wir
sprachen  von  Haushalt  der  Natur;  warum  gehört  das  nicht,
wie  das  menschliche  Wirtschaften,  zur  Handlung,  sondern
zum  bloßen  Geschehen?  Ist  denn  menschliches  Handeln
überhaupt  isoliert  von  der  Natur  da?  Nein,  aber  es  tritt  das
Moment  der  Persönlichkeit  hinzu;  diese  spricht  man  der
Natur,  auch  wo  sie  noch  so  scheinbar  zweckhaft  wirkt,  nicht
zu;  weshalb  nicht  ?  Ich  denke,  weil  man  unter  dem  Begriff
„Natur“  das  einzelne  Geschehen  unter  dem  Gesichtspunkt
der  Einheit  des  Naturgesetzes,  des  Einheitszusammenhangs
der  Geschehensgesetze,  nicht  aber  unter  der  Voraussetzung
irgendeines  Eigenrechtes  des  Besonderen  und  Individualen
ins  Auge  faßt.  Natur  steht  eben  nach  der  Voraussetzung
unserer  wissenschaftlichen  Fragestellung  und  Methode,  nicht,
Person  gegen  Person,  im  Drama,  sondern  ist  als  ganze  nur
Untergrund,  nur  Schauplatz  des  Dramas.  Spricht  man  dagegen
  von  Handlung,  so  meint  man  das  Wirken  von  Person
zu  Person.  Das  Neugeborene  ist,  nach  Naturbegriffen,  vielleicht
  schon  Mensch,  aber  noch  nicht  Person,  z.  B.  wirtschaftliche,
  rechtliche.  Andererseits  der  Irre,  überhaupt  Unzurechnungsfähige
  ist  noch  immer  Mensch,  aber  nicht  mehr
wirtschaftliche  oder  rechtliche  Person.
§  146.  Zweitens  aber,  der  Sinn  des  Gesetzes  kann,  hier
wie  überhaupt,  nur  Einheit  sein.  Also  ist  nach  Einheit  der
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.