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Kap. VII. § 146.
geradezu sagen, als in Form einer kritischen Auseinander¬
setzung mit den Aufstellungen eines Andern entwickeln.
Einige kritische Bemerkungen einerseits über Stammler,
andererseits über Robert Wilbrandt („Ökonomie. Ideen
zu einer Philosophie und Soziologie der Wirtschaft“, 1920)
lassen sich leicht nebenher einfügen.
Zuerst: wir fragen ganz allgemein und radikal nach den
Gesetzen der Handlung. Nicht einmal der menschlichen Hand¬
lung. Was „Mensch“ ist, wissen wir noch gar nicht; vielleicht
daß wir es, oder etwas davon, bei dieser Gelegenheit erfahren
werden. Von selbst versteht es sich für uns keinesfalls. Wir
sprachen von Haushalt der Natur; warum gehört das nicht,
wie das menschliche Wirtschaften, zur Handlung, sondern
zum bloßen Geschehen? Ist denn menschliches Handeln
überhaupt isoliert von der Natur da? Nein, aber es tritt das
Moment der Persönlichkeit hinzu; diese spricht man der
Natur, auch wo sie noch so scheinbar zweckhaft wirkt, nicht
zu; weshalb nicht ? Ich denke, weil man unter dem Begriff
„Natur“ das einzelne Geschehen unter dem Gesichtspunkt
der Einheit des Naturgesetzes, des Einheitszusammenhangs
der Geschehensgesetze, nicht aber unter der Voraussetzung
irgendeines Eigenrechtes des Besonderen und Individualen
ins Auge faßt. Natur steht eben nach der Voraussetzung
unserer wissenschaftlichen Fragestellung und Methode, nicht,
Person gegen Person, im Drama, sondern ist als ganze nur
Untergrund, nur Schauplatz des Dramas. Spricht man da¬
gegen von Handlung, so meint man das Wirken von Person
zu Person. Das Neugeborene ist, nach Naturbegriffen, viel¬
leicht schon Mensch, aber noch nicht Person, z. B. wirtschaft¬
liche, rechtliche. Andererseits der Irre, überhaupt Unzu¬
rechnungsfähige ist noch immer Mensch, aber nicht mehr
wirtschaftliche oder rechtliche Person.
§ 146. Zweitens aber, der Sinn des Gesetzes kann, hier
wie überhaupt, nur Einheit sein. Also ist nach Einheit der