Full text: Vorlesungen über praktische Philosophie

Praktik, i. Wirtschaftsphilosophie. 
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endliche kühnlich hinausstrebenden Zielsetzungen der Hand¬ 
lung immer wieder bereitzustehen. Aber das ändert nichts an 
der Grundvoraussetzung des verfügbaren (zunächst für die 
augenblicklich geforderte Handlung in bestimmt begrenztem 
Ausmaß verfügbaren) Fonds, der jedenfalls auch fernerhin zu 
erhaltenden, dann aber nach Möglichkeit zu steigernden Sub¬ 
stanz der Handlungsmöglichkeiten, mit der hauszuhalten, 
zu rechnen ist, nach der das Handeln hier und jetzt sich 
richten und, jedenfalls für hier und jetzt, sich begrenzen 
lassen muß. Hieraus aber ergibt sich nun als die erste Ge¬ 
haltsphase der Handlung: das wirtschaftliche Handeln. 
i. Wirtschaftsphilosophie 
§ 145. Die vorige Betrachtung hat uns ungesucht und 
unvermerkt zu dem ganz allgemeinen Begriff eines Haus¬ 
halts der Praxis geführt. Damit glauben wir den logischen 
Ort gefunden zu haben für den in der praktischen Philosophie 
lange vernachlässigten, namentlich nicht mit prinzipieller Be¬ 
gründung an richtiger Stelle eingeführten Begriff Wirt¬ 
schaft. Dieser deckt sich nicht mit dem vorher von uns 
gefundenen Begriff der Naturgrundlage der Handlung, als 
deren Materie, aber steht mit ihm allerdings in einem engen 
Zusammenhänge. Rudolf Stammler (zuerst in dem Buche 
„Wirtschaft und Recht", 1896), der eigentlich zum ersten 
Male das innere Verhältnis von Wirtschaft und Recht und die 
Stellung beider im System der praktischen Wissenschaften 
ernstlich untersucht hat, definiert geradezu das Recht als 
die Form, die Wirtschaft als die Materie eines und des¬ 
selben „sozialen Lebens", welches letztere, identisch mit 
dem Gesamtleben menschlicher Praxis, in jene beiden abstrak¬ 
ten Momente sich auseinanderlege und in ihnen begrifflich 
erschöpft sei. Dem kann ich immerhin in wichtigen Stücken, 
wiewohl nicht in allen Wendungen des Beweisganges beitreten. 
Ich möchte aber hier das, was ich für richtig halte, lieber
	        
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