Praktik, i. Wirtschaftsphilosophie.
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endliche kühnlich hinausstrebenden Zielsetzungen der Hand¬
lung immer wieder bereitzustehen. Aber das ändert nichts an
der Grundvoraussetzung des verfügbaren (zunächst für die
augenblicklich geforderte Handlung in bestimmt begrenztem
Ausmaß verfügbaren) Fonds, der jedenfalls auch fernerhin zu
erhaltenden, dann aber nach Möglichkeit zu steigernden Sub¬
stanz der Handlungsmöglichkeiten, mit der hauszuhalten,
zu rechnen ist, nach der das Handeln hier und jetzt sich
richten und, jedenfalls für hier und jetzt, sich begrenzen
lassen muß. Hieraus aber ergibt sich nun als die erste Ge¬
haltsphase der Handlung: das wirtschaftliche Handeln.
i. Wirtschaftsphilosophie
§ 145. Die vorige Betrachtung hat uns ungesucht und
unvermerkt zu dem ganz allgemeinen Begriff eines Haus¬
halts der Praxis geführt. Damit glauben wir den logischen
Ort gefunden zu haben für den in der praktischen Philosophie
lange vernachlässigten, namentlich nicht mit prinzipieller Be¬
gründung an richtiger Stelle eingeführten Begriff Wirt¬
schaft. Dieser deckt sich nicht mit dem vorher von uns
gefundenen Begriff der Naturgrundlage der Handlung, als
deren Materie, aber steht mit ihm allerdings in einem engen
Zusammenhänge. Rudolf Stammler (zuerst in dem Buche
„Wirtschaft und Recht", 1896), der eigentlich zum ersten
Male das innere Verhältnis von Wirtschaft und Recht und die
Stellung beider im System der praktischen Wissenschaften
ernstlich untersucht hat, definiert geradezu das Recht als
die Form, die Wirtschaft als die Materie eines und des¬
selben „sozialen Lebens", welches letztere, identisch mit
dem Gesamtleben menschlicher Praxis, in jene beiden abstrak¬
ten Momente sich auseinanderlege und in ihnen begrifflich
erschöpft sei. Dem kann ich immerhin in wichtigen Stücken,
wiewohl nicht in allen Wendungen des Beweisganges beitreten.
Ich möchte aber hier das, was ich für richtig halte, lieber