Kapitel VII
Die Konstitution des Sinngehalts unter dem
Gesichtspunkt der Praxis:
B. Praktischer Gehalt (Praktik)
§ 136. Unsere Frage geht also nun auf den praktischen Ge¬
halt, d. h. nachdem über die Form aller Praxis Klarheit ge¬
wonnen ist, ist jetzt zu fragen nach der Inhaltserfüllung. Form
und Gehalt stehen aber untereinander in solch innerem Zu¬
sammenhang, daß in den formalen Erfordernissen schon
mannigfacher Hinweis liegen muß auf die Beschaffenheit des
Gehalts, der in diese Form sich soll fügen und ihr gemäß
sein können.
Unter dem Begriff „Form“ faßten wir zusammen, was sich
uns zerlegt hat in die Struktur und die Funktion. Die Grund¬
struktur aller Sinnentfaltung ist für Theorie, Praxis und Poie-
sis wesentlich dieselbe: was wir alsBegriff,Folgeentwickelung,
Urteilsentscheid bezeichneten, findet Anwendung nicht auf die
Theorie allein, sondern auf alles Sinnhafte; also auch aufs
Praktische, aufs Poietische. Auch dieses beides muß seinem
vollen Gehalte nach so geartet sein, daß es in diese Form ein¬
geht, nämlich aus seiner Möglichkeitsgrundlage, in folgenot¬
wendiger Fortentwickelung, Schritt um Schritt sich entscheidet
in einem: So ist es, so steht es nun, und damit ist fortan zu
rechnen. Es steht so, nicht um stehen zu bleiben, aber als
Standpunkt zu dienen zu weiterem Fortschreiten, stets von
Punkt zu Punkt weiter, in einem Fortgang, der immer wieder