Kapitel VI
Die Konstitution des Sinngehalts unter dem
Gesichtspunkt der Praxis:
A. Theoretischer Gehalt (Theoretik)
§ 92. Unsere Aufgabe ist jetzt, von der Struktur und
Funktion aus den Weg zum Gehalt zu finden, indem wir über¬
all über das bloße Formale (denn dies ist der gemeinsame
Charakter jener beiden) zum Positiven vorzudringen suchen.
Dazu würde auch die reichste, gründlichste systematische
Entwickelung der strukturellen und funktionellen (d. h.
statisch und dynamisch erwogenen) Form nicht ausreichen,
sondern eben diese gilt es jetzt ganz zu übersteigen, um zur
vollen Aktuierung des Sinngehalts zu gelangen, wie es durch
die letzte Phase der Funktion schon gefordert war. Nicht also
verhält es sich so, daß, nachdem die Gesetzlichkeit der Struk¬
tur und der Funktion erkannt ist, diese bloß anzuwenden
wäre auf die drei Problembereiche der Theorie, der Praxis
und der Poiesis, als hätten wir diese schon. Sondern eben sie
sollen uns durch einen ferneren Schritt der Konkretisierung
des Logischen erst hervorgehen. Und nicht haben wir die
Theorie nur als grundlegende Voraussetzung für die Praxis
und die Poiesis als deren Krönung ins Auge zu fassen; auch
nicht zu fragen (jedenfalls nicht die zentrale Frage darin zu
sehen), wie an beiden die Praxis beteiligt, oder inwiefern beide
auch praktische Aufgaben sind. Sondern zu fragen ist nach
der Aktuierung des theoretischen, des praktischen und des
poietischen Gehalts, insofern sie zwar nicht allein, aber jeden¬