dasselbe Gesetz der Moralität, welches eine Gesinnung
befiehlt oder verbietet, auf gleiche Weise auch diejenige
äußere Aufführung befehle oder verbiete, die als eine
Folge dieser Gesinnung angesehen wird.
In gleichgültigen Fällen sind wir verbunden, uns nach S. 162
den Sitten unseres Landes zu richten. In wichtigen
Dingen sind wir verbunden, auch wider die herrschende
Gewohnheit und Meinung das zu wählen, was zum Besten
der Menschen gereicht.
Das Verpflichtende jedes Gesetzes liegt in dem Gut S. 164
oder Übel, das mit der Beobachtung oder Übertretung
desselben verknüpft ist. Die Sanktion des Grundgesetzes
der Moralität liegt darin, daß in der Beobachtung des¬
selben die Glückseligkeit, in der Übertretung desselben
das Elend besteht.
7 Liebert, Ethik,
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