Full text: Ethik

dasselbe Gesetz der Moralität, welches eine Gesinnung 
befiehlt oder verbietet, auf gleiche Weise auch diejenige 
äußere Aufführung befehle oder verbiete, die als eine 
Folge dieser Gesinnung angesehen wird. 
In gleichgültigen Fällen sind wir verbunden, uns nach S. 162 
den Sitten unseres Landes zu richten. In wichtigen 
Dingen sind wir verbunden, auch wider die herrschende 
Gewohnheit und Meinung das zu wählen, was zum Besten 
der Menschen gereicht. 
Das Verpflichtende jedes Gesetzes liegt in dem Gut S. 164 
oder Übel, das mit der Beobachtung oder Übertretung 
desselben verknüpft ist. Die Sanktion des Grundgesetzes 
der Moralität liegt darin, daß in der Beobachtung des¬ 
selben die Glückseligkeit, in der Übertretung desselben 
das Elend besteht. 
7 Liebert, Ethik, 
97
	        
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