Full text: Ethik

XXI. 
Natorp1 
{geb. 1854). 
§ 6. 
Das Gebiet des Willens: praktische Erkenntnis 
oder Idee. 
Nicht aus dem Zusammenhänge der Naturbegriffe läßt S. 34—47 
ein Sollen im praktischen Sinn sich verständlich machen. 
Natur ist Ordnung des Geschehens unter Zeitgesetzen des 
Geschehens. Da giebt es nur Tatsachen und Zusammen¬ 
hänge von Tatsachen, durch logische Unterordnung 
einzelner Folgen von Ereignissen unter allgemeine und 
allgemeinere, d. i. unter Gesetze. Auch die so erreichte 
Einheit der Erkenntnis ruht zwar auf keinem andern 
letzten Grunde als dem der ursprünglichen Einheit des 
Bewußtseins. Aber die Einheit empirischer Erkennt¬ 
nisse, vollends der gesamten Erfahrungserkenntnis, ist 
jederzeit unvollendet und unvollendbar. Man denkt zwar 
Natur als vollkommene Einheit; aber dieser Gedanke 
geht über die reine Tatsächlichkeit, und über die allein 
berechtigte Methode der Tatsachenforschung, die Er¬ 
fahrung, ganz hinaus. Es ist immer noch Natur, was man 
so denkt; aber es ist nicht mehr Naturerkenntnis, sondern 
bloß der ideale Entwurf einer Natur, wie sie in Voll¬ 
ständigkeit erkannt sein würde — wäre nur diese Voll¬ 
ständigkeit der Erkenntnis methodisch erreichbar. 
Es kann also nicht glücken, Gesetze des Wollens in 
Naturgesetzen zu gründen, Naturgesetzen der Lust und 
Unlust etwa, oder des Begehrens. Denn was man auch 
immer als Bewegkraft des Willens ansetzen mag, den 
Lusttrieb, den Trieb überhaupt, oder was man sonst auf¬ 
stelle, in jedem Falle denkt man diese Bewegkraft analog 
1 Abdruck aus der „Sozialpädagogik. Theorie der Willeus¬ 
erziehung auf der Grundlage der Gemeinschaft." Stuttgart, 
Fr. Frommanns Verlag, 1899. S. 34—47, S. 68—80 u. S.83—88. 
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