XVIII.
Schopenhauer
(1788—1860).
§ 151)-
Kriterium der Handlungen von moralischem Wert.
Jetzt wäre zunächst die empirische Frage zu erledigen, S. 673—680
ob Handlungen freiwilliger Gerechtigkeit und uneigen¬
nütziger Menschenliebe, die alsdann bis zum Edelmut
und Großmut gehen mag, in der Erfahrung Vorkommen.
Leider läßt diese Frage sich doch nicht ganz rein empirisch
entscheiden; weil in der Erfahrung allemal nur die Tat
gegeben ist, die Antriebe aber nicht zu Tage liegen:
daher stets die Möglichkeit übrig bleibt, daß auf eine
gerechte oder gute Handlung ein egoistisches Motiv Ein¬
fluß gehabt hätte. Ich will mich nicht des unerlaubten
Kunstgriffs bedienen, hier, in einer theoretischen Unter¬
suchung, die Sache dem Leser ins Gewissen zu schieben.
Aber ich glaube, daß sehr Wenige sein werden, die es
bezweifeln und nicht aus eigener Erfahrung die Ueber-
zeugung haben, daß man oft gerecht handelt, einzig und
allem damit dem Andern kein Unrecht geschehe, ja, daß
es Leute giebt, denen gleichsam der Grundsatz, dem
Andern sein Recht widerfahren zu lassen, angeboren
ist, die daher Niemanden absichtlich zu nahe treten, die
ihren Vorteil nicht unbedingt suchen, sondern dabei
auch die Rechte Anderer berücksichtigen, die, bei gegen¬
seitig übernommenen Verpflichtungen, nicht bloß darüber
wachen, daß der Andere aas Seinige leiste, sondern auch
darüber, daß er das Seinige empfange, indem sie auf¬
richtig nicht wollen, daß wer mit ihnen handelt, zu kurz
komme. Dies sind die wahrhaft ehrlichen Leute,
die wenigen Aequi unter der Unzahl der Iniqui. Aber
1 Abdruck aus ,,Die beiden Grundprobleme der Ethik". Sämt¬
liche Werke, herausgegeben von Paul Deussen, Bd.III, S. 673
—680. Verlag von R. Piper & Co., München.
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