§ 156.
Die sittliche Substanz, als das für sich seiende Selbst¬
bewußtsein mit seinem Begriffe geeint enthaltend, ist der
wirkliche Geist einer Familie und eines Volks.
§ 157-
Der Begriff dieser Idee ist nur als Geist, als sich
Wissendes und Wirkliches, indem er die Objektivierung
seiner selbst, die Bewegung durch die Form seiner Mo¬
mente ist. Er ist daher:
A. der unmittelbare oder natürliche sittliche Geist;
— die Familie.
Diese Substantialität geht in den Verlust ihrer Ein¬
heit, in die Entzweiung und in den Standpunkt des Rela¬
tiven über, und ist so
B. bürgerliche Gesellschaft, eine Verbindung der
Glieder als selbständiger Einzelner in einer so¬
mit formellen Allgemeinheit, durch ihre Be¬
dürfnisse, und durch die Rechtsverfassung als
Mittel der Sicherheit der Personen und des Eigen¬
tums und durch eine äußerliche Ordnung für
ihre besonderen und gemeinsamen Interessen, wel¬
cher äußerliche Staat sich
C. in den Zweck und die Wirklichkeit des substantiellen
Allgemeinen, und des demselben gewidmeten öffent¬
lichen Lebens, — in die Staatsverfassung zu¬
rück- und zusammennimmt.
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