lische Weltanschauung aus, die in der Beziehung
des moralischen An- und Fürsichseins besteht. Dieser
Beziehung liegt zum Grunde sowohl die völlige Gleich¬
gültigkeit und eigne Selbständigkeit der Natur
und der moralischen Zwecke und Tätigkeit
gegeneinander, als auf der andern Seite das Bewußt¬
sein der alleinigen Wesenheit der Pflicht und der
völligen Unselbständigkeit und Unwesenheit
der Natur. Die moralische Weltanschauung enthält
die Entwicklung der Momente, die in dieser Beziehung
so ganz widerstreitender Voraussetzungen vorhanden
sind.
Zuerst also ist das moralische Bewußtsein überhaupt
vorausgesetzt; die Pflicht gilt ihm als das Wesen, ihm,
das wirklich und tätig ist und in seiner Wirklichkeit und
Tat die Pflicht erfüllt. Für dies moralische Bewußtsein
ist aber zugleich die vorausgesetzte Freiheit der Natur,
oder es erfährt, daß die Natur unbekümmert darum ist,
ihm das Bewußtsein der Einheit seiner Wirklichkeit mit
der ihrigen zu geben, und es also vielleicht glücklich
werden läßt, vielleicht auch nicht. Das unmoralische
Bewußtsein dagegen findet vielleicht zufälligerweise seine
Verwirklichung, wo das moralische nur Veranlassung
zum Handeln, aber durch dasselbe nicht das Glück der
Ausführung und des Genusses der Vollbringung ihm zu¬
teil werden sieht. Es findet daher vielmehr Grund Zu
Klagen über solchen Zustand der Unangemessenheit
seiner und des Daseins und der Ungerechtigkeit, die es
darauf einschränkt, seinen Gegenstand nur als reine
Pflicht zu haben, aber ihm denselben und sich verwirk¬
licht zu sehen versagt.
Das moralische Bewußtsein kann nicht auf die Glück¬
seligkeit Verzicht tun und dies Moment aus seinem abso¬
luten Zwecke weglassen. Der Zweck, der als reine Pflicht
ausgesprochen wird, hat wesentlich dies an ihm, dies ein¬
zelne Selbstbewußtsein zu enthalten; die individuelle
Überzeugung und das Wissen von ihr machten ein
absolutes Moment der Moralität aus. Dieses Moment an
dem gegenständlich gewordenen Zwecke, an der erfüllten
Pflicht, ist das sich als verwirklicht anschauende einzelne
Bewußtsein oder der Genuß, der hiermit im Begriffe,
zwar nicht unmittelbar der Moralität als Gesinnung be¬
trachtet, liegt, allein im Begriffe der Verwirklichung der-
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