wiesen werden, so wenig wie es überhaupt in diesem Ab¬
schnitte auch hier noch geschehen kann; allein eines hätte
doch geschehen können, nämlich: daß die Lossagung von
allem Interesse beim Wollen aus Pflicht, als das spezi¬
fische Unterscheidungszeichen des kategorischen vom
hypothetischen Imperativ, in dem Imperativ selbst durch
irgendeine Bestimmung, die er enthielte, mit angedeutet
würde, und dieses geschieht in gegenwärtiger dritten
Formel des Prinzips, nämlich der Idee des Willens eines
jeden vernünftigen Wesens als allgemeingesetzgeben¬
den Willens.
Denn wenn wir einen solchen denken, so kann, ob¬
gleich ein Wille, der unter Gesetzen steht, noch ver¬
mittelst eines Interesses an dieses Gesetz gebunden sein
mag, dennoch ein Wille, der selbst zuoberst gesetzgebend
ist, unmöglich sofern von irgendeinem Interesse ab-
hängen; denn ein solcher abhängender Wille würde selbst
noch eines anderen Gesetzes bedürfen, welches das In¬
teresse seiner Selbstliebe auf die Bedingung seiner Gül¬
tigkeit zum allgemeinen Gesetz einschränkte.
Also würde das Prinzip eines jeden menschlichen
Willens als eines durch alle seine Maximen allge¬
mein gesetzgebenden Willens, wenn es sonst mit
ihm nur seine Richtigkeit hätte, sich zum kategorischen
Imperativ darin wohl schicken, daß es, eben um der
Idee der allgemeinen Gesetzgebung willen, sich auf kein
Interesse gründet und also unter allen möglichen Im¬
perativen allein unbedingt sein kann; oder noch besser,
indem wir den Satz umkehren: wenn es einen kategori¬
schen Imperativ gibt (d. i. ein Gesetz für jeden Willen
eines vernünftigen Wesens), so kann er nur gebieten, alles
aus der Maxime seines Willens als eines solchen zu tun,
der zugleich sich selbst als allgemein gesetzgebend zum
Gegenstände haben könnte; denn alsdann nur ist das
praktische Prinzip und der Imperativ, dem er gehorcht,
unbedingt, weil er gar kein Interesse zum Grunde haben
kann.
Es ist nun kein Wunder, wenn wir auf alle bisherigen
Bemühungen, die jemals unternommen worden, um das
Prinzip der Sittlichkeit ausfindig zu machen, zurück¬
sehen, warum sie insgesamt haben fehlschlagen müssen.
Man sah den Menschen durch seine Pflicht an Gesetze
gebunden, man ließ es sich aber nicht einfallen, daß er
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