Wo nicht, so ist sie verwerflich, und das zwar nicht um
eines dir oder auch anderen daraus bevorstehenden Nach¬
teils willen, sondern weil sie nicht als Prinzip in eine mög¬
liche allgemeine Gesetzgebung passen kann; für diese
aber zwingt mir die Vernunft unmittelbare Achtung ab,
von der ich zwar jetzt noch nicht einsehe, worauf sie
sich gründe (welches der Philosoph untersuchen mag),
wenigstens aber doch soviel verstehe: daß es eine Schät¬
zung des Wertes sei, welcher allen Wert dessen, was
durch Neigung angepriesen wird, weit überwiegt, und
daß die Notwendigkeit meiner Handlungen aus reiner
Achtung fürs praktische Gesetz dasjenige sei, was die
Pflicht ausmacht, der jeder andere Bewegungsgrund
weichen muß, weil sie die Bedingung eines an sich
guten Willens ist, dessen Wert über alles geht.
Übergang von der populären
sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten.
Ein jedes Ding der Natur wirkt nach Gesetzen. Nur S. 34—44
ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen, nach der
Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Prinzipien zu han¬
deln, oder einen Willen. Da zur Ableitung der Hand¬
lungen von Gesetzen Vernunft erfordert wird, so ist
der Wille nichts anderes als praktische Vernunft. Wenn
die Vernunft den Willen unausbleiblich bestimmt, so
sind die Handlungen eines solchen Wesens, die als objek¬
tiv notwendig erkannt werden, auch subjektiv notwendig,
d. i. der Wille ist ein Vermögen, nur dasjenige zu
wählen, was die Vernunft unabhängig von der Neigung
als praktisch notwendig, d. i. als gut erkennt. Bestimmt
aber die Vernunft für sich allein den Willen nicht hin¬
länglich, ist dieser noch subjektiven Bedingungen (ge¬
wissen Triebfedern) unterworfen, die nicht immer mit
den objektiven übereinstimmen; mit einem Worte ist
der Wille nicht an sich völlig der Vernunft.gemäß (wie
es bei Menschen wirklich ist): so sind die Handlungen,
die objektiv als notwendig erkannt werden, subjektiv
zufällig, und die Bestimmung eines solchen Willens ob¬
jektiven Gesetzen gemäß ist Nötigung; d. i. das Ver¬
hältnis der objektiven Gesetze zu einem nicht durchaus
guten Willen wird vorgestellt als die Bestimmung des
Willens eines vernünftigen Wesens zwar durch Gründe
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