Full text: Zur Lehre vom Gemüt

Zur Lehre vom Gemüt. 
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Das Wort „Gefüllt“ haben wir in Übereinstimmung mit 
dem Sprachgebrauch zur Bezeichnung der Bestimmtheits¬ 
besonderheit verwendet, die sich als ein Zusammen von Zu- 
ständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und 
zwar teils „maßgebendem“ (Wahrnehmung oder Vorstellung 
oder beides zugleich), teils „begleitendem“, mit dem „ma߬ 
gebenden“ ursächlich verknüpftem Gegenständlichen (Körper¬ 
empfindung) erweist. Dieses Zusammen von Zuständlichem 
und besonderem Gegenständlichen, das jedem Bewußtsein un¬ 
mittelbar als ein Besonderes in dem bestimmten Augenblick, 
nämlich als sein „Gefühl“ sich bietet, hat indes die Seele nicht 
in jedem Augenblicke aufzuweisen. So zweifellos es ist, daß 
die Seele niemals ohne Gefühl d. i. ohne eine zuständliche 
Bestimmtheitsbesonderheit ist, ebenso zweifellos ist es, daß 
sie nicht immer ein „Gefühl“ d. i. jenes besondere Zusammen 
von Zuständlichem und Gegenständlichem als seine Bestimmt¬ 
heitsbesonderheit hat. Trotzdem freilich bleibt bestehen, daß 
das Gegenständliche und Zuständliche der Seele, die ja in 
jedem ihrer Augenblicke sowohl gegenständliches als auch zu- 
ständliches Bewußtsein ist, in jenem innigen Zusammenhänge 
stehen, den wir dadurch zum Ausdruck zu bringen suchten, 
daß wir sagten, das Gegenständliche eines Augenblickes „be¬ 
dinge“ in seiner Gesamtheit das Zuständliche d. i. das eine 
und einfache Gefühl desselben Bewußtseinsaugenblickes. 
Wann immer aber wir ein „Gefühl“, dieses besondere Zu¬ 
sammen von Zuständlichem und Gegenständlichem, als unsere 
Bestimmtheitsbesonderheit haben, tritt für uns aus der Ge¬ 
samtheit des mannigfaltigen Gegenständlichen ein bestimmtes 
noch für uns hervor, an das wir dann das besondere Zuständ¬ 
liche des „Gefühls“ eigentlich nur geknüpft meinen, so daß wir 
von ihm zu sagen pflegen, es allein habe diese Lust oder Unlust 
in uns gewirkt oder hervorgerufen, es sei also in dem be¬ 
sonderen Fall die Lust- oder Unlustquelle, ihm allein sei es 
zuzuschreiben, daß wir jetzt diese besondere Lust oder Unlust 
als unsere zuständliche Bestimmtheitsbesonderheit haben. 
Das Wahre an dieser Meinung haben wir schon heraus¬
	        
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