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Zur Lehre vom Gemüt.
ständlichen Bestimmtheitsbesonderheit (Lust oder Unlust) und
dem „maßgebenden“ Gegenständlichen stets sich findet, eben¬
falls Gegenständliches und zwar eine unklare Körper¬
empfindung ist, können wir den Doppelsinn des Wortes
„Gefühl“, wie ihn unser Sprachgebrauch aufweist, als Gefühl
im engeren und im weiteren Sinne genau darlegen. Gefühl
im engeren Sinne bezeichnet demnach die zuständliche Be¬
stimmtheitsbesonderheit Lust oder Unlust allein, Gefühl im
weiteren Sinne aber eine Bestimmtheitsbesonderheit des Be¬
wußtseins, die sich erweist als ein Zusammen von zuständ-
licher und gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit und
zwar die letzte überdies als eine, deren Inhalt einerseits das
„maßgebende“ Gegenständliche, andrerseits jenen Best
bildet, der eine „unklare“ Körperempfindung darstellt; wir
wollen diesen Rest hinfort das jenes maßgebende Gegenständ¬
liche und „sein“ Zuständliches stets „begleitende“ Gegen¬
ständliche in dem Zusammen nennen. Die enge Ver¬
knüpfung dieser drei besonderen Stücke des Gefühls im
weiteren Sinne, sowie der eingebürgerte Sprachgebrauch,
auch dieses besondere Zusammen „Gefühl“ zu nennen, läßt
es aussichtslos erscheinen, an dem Sprachgebrauch zu rütteln.
Um aber dieses Zusammen, das auch Gefühl genannt wird,
doch von der einfachen zuständlichen Bestimmtheitsbesonder¬
heit Lust oder Unlust, die ebenfalls Gefühl heißt, kurz und
sicher hier zu unterscheiden, wollen wir jenes Gefühl mit ,, “
versehen, so daß uns fernerhin „Gefühl“ das aus den drei
genannten Stücken bestehende Zusammen, und Gefühl die Lust
und die Unlust schlechtweg als Bestimmtheitsbesonderheit
eines Bewußtseins bezeichnet.
Was nun die enge Verknüpfung der drei Stücke des
„Gefühls“ angeht, so haben wir die besondere Verknüpfung
des „maßgebenden“ Gegenständlichen mit dem Gefühl, sowie
die des Gegenständlichen eines Bewußtseinsaugenblickes insge¬
samt mit dem Gefühl schon erörtert. Es erübrigt noch, klar¬
zulegen, daß sich jenes Zusammen, welches wir mit „Gefühl“
bezeichnen, als ein Besonderes heraushebt. Wir haben mit
anderen Worten noch die besondere Zusammengehörigkeit
des „begleitenden“ Gegenständlichen mit dem „maßgebenden“