Zur Lehre vom Gemüt.
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dem Zuständlichen desselben als seine „Färbung“ anzu¬
hängen.
Daß indes die angebliche „Färbung“ der zuständ¬
lichen Bestimmtheitsbesonderheit „unsagbar“ sein soll,
macht die Behauptung solcher neuen Besonderung der Lust
und Unlust schon verdächtig. Indessen würde uns, da
wir doch einräumen müssen, daß in unserem Beispiele
außer jenem „maßgebenden“ Gegenständlichen und der
starken Unlust noch anderes bei Zahnschmerz und Eene sich
finde, wohl nichts übrig bleiben, als uns auf „Unbeschreib-
bares“, „nur Fühlbares“, sei es auch unter dem Namen „Fär¬
bung“ der Unlust, zurückzuziehen, wenn es nicht gelingt, den in
Frage stehenden Best jener „Gefühle“, der außer dem klar Be¬
schriebenen, dem „maßgebenden“ Gegenständlichen und der
starken Unlust, bei Zahnschmerz und Reue ohne allen Zweifel
noch festzustellen ist, zu „beschreiben“ d. h. als besonderes
Gegebenes zu haben und demgemäß auch in Worten zum Aus¬
druck zu bringen. In beiden Fällen zeigt sich nun tatsächlich
der „Schmerz“, den man hat, auch wenn man von der Ver¬
schiedenheit des „maßgebenden“ Gegenständlichen ganz ab¬
sieht, noch als ein besonderer, also verschiedener, trotzdem
daß, wie wir festgesetzt haben, auch der Grad des „Schmerzes“
in beiden Fällen ein und derselbe ist. Worin besteht also
noch diese Besonderung des Gegebenen, das wir „diesen Zahn¬
schmerz“ und „diese Reue“ nennen? An dem Zuständlichen
d. i. der Unlust im Zahnschmerz und in der Reue können wir
schlechterdings nicht mehr entdecken, als daß es in Art
und Grad Besonderes ist; aber Zahnschmerz und Reue, dieses
uns wohl bekannte Gegebene, weist immer außer seiner
Unlust und seinem „maßgebenden“, von uns schon be¬
schriebenen, Gegenständlichen noch anderes Gegenständliches
auf, das sich eng verknüpft zeigt mit dem Zusammen des
„maßgebenden“ Gegenständlichen und der Unlust unserer
Fälle.
Wann immer wir nun ein Zusammen von nach Art und
Grad bestimmtem Gefühl (Lust oder Unlust) und dessen „ma߬
gebendem“ Gegenständlichen betrachten, so stoßen wTir ohne
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