Zur Lehre vom Gemüt.
25
besonderes Gefühl, das angeblich eine „Gefühlsmischung“ sei,
nicht anerkennen zu können. Daß eine Mehrzahl von beson¬
derem Gegenständlichen des Bewußtseins, nämlich verschiedene
besondere Empfindungen und „Vorstellungen“ in dem einen
Augenblicke samt und sonders, wenn auch in verschiedenem
Grade, bedingend für das „eine“ mit ihnen auftretende Gefühl
seien und daß dasjenige Gegenständliche, auf das die Auf¬
merksamkeit gerichtet ist und das demnach, wie man zu sagen
pflegt, im Blickpunkt des Bewußtseins steht, in hervorragen¬
der Weise bedingend für das eine Gefühl dieses Augenblicks
sei, ist durchaus nicht zu beanstanden. Aber es streitet
gegen die klaren Tatsachen, wenn behauptet wird, daß das
eine Gefühl, das bei einem „festlichen Diner“ in dem Augen¬
blicke sich findet, in dem die Aufmerksamkeit z. B. auf
die Blumen gerichtet ist, nun ausschließlich auch nur durch
die Blumen bedingt und als das besondere Gefühl demnach
der an diese Blumenwahrnehmung „gebundene Gefühlston“
sei, der auf solche Weise „hervorgezogen“ und „für sich ge¬
nossen“ werde, so daß dem gegenüber alles andere Gegen¬
ständliche des Bewußtseinsaugenblicks in gar keiner Weise
für das Gefühl dieses Augenblicks mitbedingend sei. Man
mache doch einmal den Versuch, dieselben Blumen auf¬
merksam zu betrachten, wenn der Lichterglanz etwa durch
das einfache Tageslicht ersetzt ist, auch die Musik und die
prächtige Tafelausschmückung fehlt, ob man dann in der Tat
wieder dasselbe Gefühl, wie bei jenem Diner, als man die
Blumen aufmerksam betrachtete, habe! Nach meiner Prüfung
findet sich nach solchem Wechsel des besonderen Gegenständ¬
lichen keineswegs eben dasselbe Lustgefühl, wie in dem
früheren Falle. Aber nicht weniger selbstverständlich ist
auch das Lustgefühl bei dem „festlichen Diner“ ein anderes,
wenn die Aufmerksamkeit sich auf die Blumen, und ein
anderes, wenn sie sich auf die Musik oder auf das heitere
Gespräch richtet, und dieses Anderssein des zuständlichen
Bewußtseins ist trotz gleichbleibendem besonderem Gegebenen
als Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußt¬
seins in den verschiedenen Augenblicken hier durch die ver¬
schiedene Stellung des einzelnen besonderen Gegenständlichen