14
Zur Lehre vom Gemüt.
weder ein Wechsel von Lust und Unlust oder von Lust und
Lust oder von Unlust und Unlust. Denn das Gegebene, das
wir mit dem Beziehungsworte „Gefühl“ bezeichnen und das
schon an und für sich zur Seele als deren zuständliche Be¬
stimmtheitsbesonderheit gehört, ist, wie wir wissen, nicht nur
als Lust und Unlust schlechtweg unterschieden, sondern es
gibt auch noch besondere Lust und besondere Unlust
d. h. dem Grade nach verschiedene Lust und Unlust.
Da das „Gefühl“ eine Bestimmtheitsbesonderheit der
Seele bedeutet, und zwar die Besonderheit der seelischen Be¬
stimmtheit „Fühlen“ oder der zuständlichen Bestimmtheit der
Seele, so ist es nicht zu verwundern, daß sich noch andere
Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele linden, die nicht Ge¬
fühle, nicht zuständliche Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
sind. Ist nämlich, wie ja nicht bezweifelt werden kann, das
Gegebene, dem die Gefühle als Allgemeines zugehören und in
dem sie überhaupt, eben weil sie Allgemeines sind, einzig
und allein ihr Bestehen haben, ein Einzelwesen, nämlich ein
besonderes Bewußtsein, so muß dieses außer der unverlierbaren
Bestimmtheit, die wir die zuständliche oder das „Fühlen“
(Lust- oder Unlusthaben) nennen, auch noch wenigstens eine
andere unverlierbare Bestimmtheit aufzuweisen haben.
Denn ein Gegebenes, daß nur eine Bestimmtheit, sei es
auch in verschiedenen Augenblicken in verschiedener Besonder¬
heit, aufzuweisen haben sollte, wäre augenscheinlich gar kein
Einzelwesen, sondern das fragliche Gegebene würde eben
nichts weiter als eine Bestimmtheit oder eine Reihe von Be¬
stimmtheiten, die sich in ihrem Allgemeinen gleich erweisen,
bedeuten. Einzelwesen ist in jedem seiner Augenblicke
eine Einheit von mehreren Bestimmtheiten.
Nun zeigt sich auch, daß, wann immer eine Seele als
fühlendes (Lust- oder Unlusthabendes) Bewußtsein sich bietet,
zugleich auch gegenständliches Bewußtsein d. i. wahrnehmende-
vorstellende Seele ist. Mit anderen Worten, wir finden im
Gegebenen stets das Einzelwesen, das zuständliches Bewußt¬
sein ist, auch als ein gegenständliches Bewußtsein vor, oder
anders ausgedrückt, ein Einzelwesen, das zuständliche Be¬
stimmtheitsbesonderheit zeigt, hat auch zugleich immer