Full text: Zur Lehre vom Gemüt

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Zur Lehre vom Gemüt. 
Empfindungen, seien es Gefühle, nicht irgendwelche besondere 
Einheit, also auch nicht Seele oder Seelenleben bestehen kann 
oder sich aufbauen lasse, liegt klar am Tage. 
Immerhin wird Alles, was als Empfindung, sowie als 
Wahrnehmung, Vorstellung, Gedanke zu bestimmen ist, als 
solches sich nicht minder einem seelischen Einzelwesen 
zugehörig erweisen, und zwar als dessen Bestimmtheits¬ 
besonderheit begriffen werden müssen, wie das, was wir als 
Gefühl bestimmen, der Seele Zugehöriges ist, wenngleich 
das, was wir als Gefühl feststellen, überdies auch als Ge¬ 
gebenes schlechtweg, wie wir gezeigt haben, der Seele 
Zugehöriges, nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständ- 
lichen Bewußtseins bedeutet. 
Das Gegebene „Lust und Unlust“, das wir Gefühl nennen, 
ist also in keinem Sinne zu begreifen, es sei denn ein seelisches 
Einzelwesen vorausgesetzt, dessen Bestimmtheitsbesonderheit 
es bildet; hierin unterscheidet es sich von dem anderen 
Gegebenen, das nicht auch als solches schlechtweg, sondern 
nur als Empfindung, Wahrnehmung, Vorstellung, Gedanke die 
Beziehung zu einem Bewußtsein aufweist und nur so auch als 
dessen Bestimmtheitsbesonderheit bestimmt werden kann. 
Ob wir also von „Gefühlen“ oder von „Lust und Un¬ 
lust“ reden in beiden Fällen kommt die Bestimmtheitsbesonder¬ 
heit des zuständlichen Bewußtseins zu besonderem Ausdruck, 
und sprechen wir von „Gefühlen“, so ist damit auch das be¬ 
stimmte Gegebene, nämlich Lust und Unlust, dem die Bestim¬ 
mung „Gefühl“ zukommt, schon herausgestellt. An Lust und 
Unlust denken wir daher sicherlich Alle, wenn das Wort „Ge¬ 
fühl“ fällt, und wenn wir von dem „Gefühl“ sagten, daß es 
nicht Einziges oder Einzelwesen, sondern Allgemeines, daß es 
nicht Veränderliches, sondern Unveränderliches sei, so be¬ 
stätigt sich dies nur, indem wir das Gegebene, das wir als 
Lust und Unlust kennen, in Betracht ziehen. 
Verstehen wir also unter „Gefühl“ das, was wir Lust 
und Unlust nennen, so leuchtet ein, daß dieses Allgemeine 
einem Einzelwesen zugehören muß, da ja überall ein Gegebenes, 
das ein Allgemeines ist, ein Einzelwesen, an dem es besteht, 
voraussetzt. Wir kennen im Gegebenen überhaupt kein
	        
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