Full text: Zur Lehre vom Gemüt

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Zur Lehre vom Gemüt. 
bildung redet, die er der Geistes- und der Charakterbildung 
wohl als eine dritte besondere Erziehungsaufgabe an die Seite 
stellt; an sie denkt der Psychologe, der von den verschiedenen 
Arten des Gemüts redet und die Besonderheit des einzelnen 
Bewußtseins, abgesehen von dem „Geiste“ und dem „Charakter“, 
auch noch im „Gemüte“ begründet sieht. Dies „Gemüt“ pflegt 
man dann gleichsam zwischen Geist und Charakter zu stellen 
und das mit vollem Recht. 
In den Begriffen Geist, Gemüt und Charakter bestimmen 
wir nämlich das Bewußtseinsindividuum unter drei besonderen 
Gesichtspunkten nach dem, was es selber an besonderen Be¬ 
dingungen für den Verlauf seines Lebens in sich trägt. Es wäre 
freilich verkehrt, anzunehmen, daß diesen drei Begriffen drei 
verschiedene Kammern des Bewußtseins entsprächen, die zwar 
miteinander in Verbindung wären, aber doch eine jede für 
sich und auf sich selbst ständen. Wenn wir daher kurzweg 
sagen, daß wir das Bewußtsein oder die Seele des Menschen 
Geist nennen, insofern es „denken“, Gemüt, insofern es „fühlen“, 
und Charakter, insofern es „wollen“ kann, so haben wir das 
Bewußtsein zwar im ersten Fall allein unter dem Gesichts¬ 
punkte des gegenständlichen Bewußtseins bestimmt, im zweiten 
Falle jedoch nicht allein unter dem des zuständlichen, sondern 
unter dem des gegenständlichen und zuständlichen, im 
dritten Falle aber, weil unter dem Gesichtspunkte des ur¬ 
sächlichen, damit auch schon zugleich unter dem des gegen¬ 
ständlichen und zuständlichen Bewußtseins. Der „Geist“ 
also ist es, der das „Gemüt“, und das „Gemüt“ ist es wiederum, 
das den Charakter mitbestimmt. 
Was nun im besonderen das Gemüt, sofern dies Wort 
die im Menschen gelegenen Bedingungen für die in „Gefühl“ und 
Stimmung sich besondernden „Gemütszustände“ des Bewußt¬ 
seins bedeutet, anbetrifft, so liegt nach unserer Zergliederung 
von „Gefühl“ und Stimmung auf der Hand, daß das Bewußt¬ 
sein des Menschen hier nicht nur als zuständliches, sondern 
auch ganz besonders als gegenständliches für jeden einzelnen 
Gemütszustand in Frage kommt. Denn nicht nur, daß das 
Bewußtsein sich als allgemeine Bedingung (s. S. 37) geltend 
macht, es kommt auch die besondere Entwicklung, die das
	        
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