Zur Lehre vom G-emüt.
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zeichneten, das zwar auch hochgradiges Gefühl als sein
Zuständliches, aber doch nur schwache Körperempfindung als
sein „begleitendes“ Gegenständliches hat (s. S. 98f.), also nur
nach dem hohen Grade seines Gefühls, nicht aber auch, wie
der Affekt, nach der großen Intensität seiner Körper¬
empfindung ein starkes „Gefühl“ heißt. Wir haben ferner
erkannt, daß in allem „Gefühl“ die ihm zugehörende „Körper¬
empfindung“ zwar von dem „maßgebenden“ Gegenständlichen
abhängig ist, daß aber diese Körperempfindung doch nicht
nur von dem „maßgebenden“ Gegenständlichen bedingt ist,
sondern auch von der durch die Entwicklung insbesondere mit¬
bedingten augenblicklichen Beschaffenheit einerseits des
besonderen Bewußtseins, andererseits des besonderen
Körpers, in dem die „Veränderungen“, die den Körperempfin¬
dungen zugrunde liegen, auftreten. Es bleibt nun noch übrig,
die Behauptung, daß ein Affekt in ein anderes „Gefühl“, und
ein anderes „Gefühl“ in einen Affekt „übergehen“ könne, zu
prüfen. Das „andere“ Gefühl, das hier gemeint ist, soll selbst¬
verständlich ein „verwandtes“ d. h. in dem „maßgebenden“
Gegenständlichen und in der Art des Gefühls (Lust oder Un¬
lust) gleiches „Gefühl“ sein, das nur in der Intensität der
„begleitenden“ Körperempfindung und damit auch in dem
Grade der Lust oder Unlust als schwächeres „Gefühl“ sich
bietet. Ausgeschlossen ist dabei von vorn eherein, was auch
ohne Weiteres einleuchtet, daß ein Affekt in ein „verwandtes“
starkes „Gefühl“, das nur durch die Schwäche der Intensität
des begleitenden Gegenständlichen sich unterschiede, „über¬
geht“, was ja gegen den Satz „gleiche Ursache — gleiche
Wirkung“ verstieße. Ist dieses also ausgenommen, so läßt
sich gegen die Behauptung nichts einwenden, daß für jeden
Affekt ein verwandtes anderes „Gefühl“, und für jedes „Ge¬
fühl“ mit schwacher Körperempfindung ein „verwandter“ Affekt
eintreten könne. Diese Möglichkeit setzt aber voraus, daß
entweder das Bewußtsein in seiner gegenständlichen Bestimmt¬
heit sich zwar ändere, aber doch dasselbe Gegenständliche als
„maßgebendes“ auch in dem anderen Augenblicke habe, oder
daß der Körper in seinem Zustande sich ändere, oder aber,
daß sowohl die erste als auch die zweite Veränderung ein¬