Erfassung königlicher Ressourcen im frühen Mittelalter
Reinhard Schneider
Die Thematik von Gedeih und Verderb des mittelalterlichen römisch-deutschen
Reiches sprechen zwei zeitgenössische Sätze pointiert an. Wann floriert diese res
publica, lautet die eine Frage: „Dann nämlich, wenn Friede und Gerechtigkeit
gleichsam wie Zwillingsschwestem sich recht zärtlich küssen“. Und wann besteht die
Gefahr, dass das regnum untergehe? Wenn die realen Machtmittel und die Res¬
sourcen für die Königsherrschaft über ein erträgliches Maß hinaus schrumpfen. Bei¬
de Aussagen verdienen eine nähere Betrachtung, vor allem weil diese vertiefte Ein¬
blicke in das römisch-deutsche Herrschaftsgefuge bieten könnte und insbesondere
das Thema materieller Ressourcen berührt. Dies ist mehr als die Erörterung der oft
notorischen Armut des Königs, die sich im Hoch- und Spätmittelalter vorzugs¬
weise als Geldarmut äußert1, jedoch viel grundsätzlicher betrachtet werden muss.
Der König wird im Mittelalter fast durchweg als Garant von Frieden und Ge¬
rechtigkeit angesprochen und empfunden, damit auch in beachtlicher Weise zu
wirkungsvoller Friedenspolitik und zum Streben nach Gerechtigkeit verpflichtet.
Insofern ist die erwähnte Formulierung aus König Rudolfs Diplom nicht isoliert zu
verstehen, wohl aber in ihrer Pointiertheit zu würdigen. Ungewöhnlicher ist dage¬
gen das Urteil über den schier ohnmächtigen König, dem die Grundlagen seiner
Herrschaft abhanden kommen, schlimmer noch: der das Reich verschleudere. Die
angeführten Belege sollen etwas näher betrachtet werden.
In der Arenga seines Diploms vom 29. März 1287, mit dem der König den All¬
gemeinen Thüringer Landfrieden bestätigte, formuliert die Kanzlei Rudolfs von
Habsburg die Überzeugung: Tune etenim prosperatur respublica, cum se pax et i-
usticia quasi sorores gemine placidius osculantur2. Bezug genommen wurde auf
Psalm 84 (85) 11, der gewiss allgemein bekannt war3, die schwesterliche Bezug¬
nahme allerdings ist kaum geläufig, ungewöhnlich auch die Verwendung in Ur¬
kunden. Immerhin findet sich die programmatische Aussage „Frieden und Gerech¬
tigkeit haben sich geküßt“ verbal und im Bildprogramm in Ottos II. sogenannter
Heiratsurkunde der Theophanu und auch sonst in beachtlicher Fülle4. Die Vorstel¬
lung, dass der Herrscher ein rex iustus et pacißcus sein sollte, ist dem Mittelalter
1 Emst Schubert, Probleme der Königsherrschaft im spätmittelalterlichen Reich. Das
Beispiel Ruprechts von der Pfalz (1400-1410), Kapitel 7: Die Armut des Königs, in: Das
spätmittelalterliche Königtum im europäischen Vergleich, hg. von Reinhard SCHNEIDER
(Vorträge und Forschungen 32), Sigmaringen 1987, S. 179ff.
MGH Constitutiones III, hg. von Jakob Schwalm, Hannover 1906, S. 383 (Nr. 399).
Vgl. Oswald Redlich, Rudolf von Habsburg, ND der Ausgabe Innsbruck 1903, Aalen
1965, S. 447.
Klaus Schreiner, „Gerechtigkeit und Frieden haben sich geküßt“ (Ps. 84, 11). Friedens¬
stiftung durch symbolisches Handeln, in: Träger und Instrumentarien des Friedens im
Hohen und Späten Mittelalter, hg. von Johannes Fried (Vorträge und Forschungen 43),
Sigmaringen 1996, S. 37-86.
Vgl. Johannes Laudage, Otto der Große (912-973). Eine Biographie, Regensburg 2001,
S. 278.
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