lungsrecht, aber auch Bilanz- und Buchführungsrecht, sogar das Urheberrecht mit
den verwandten Schutzrechten sowie das Recht der Wertsicherungsklauseln ver¬
dienen Erwähnung4 6.
Wer sich mit dem Bürgerlichen Recht beschäftigt, wird ebenfalls reichlich fün¬
dig, insbesondere wenn es um das in das SozialversicherungsrechÜ hineinragende
Familienzulagerecht geht, das bereits als Kennzeichen einer sehr erfolgreichen So¬
zialpolitik der Regierung von Johannes Hoffmann charakterisiert wurde. Diese
zeichnete sich dadurch aus, dass das Saarland nicht von der deutschen Sozialversi¬
cherungstradition abgekoppelt wurde, wie dies 1920 der Fall gewesen war. Das
Absenken des Rentenalters auf 60 Jahre, hohe Witwenrenten und die erstmalige
Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten in Rentensachen zählen gleichfalls
dazu0. Untersuchungen zur Gewerkschaftsgeschichte an der Saar und zur staatli¬
chen Sozialpolitik haben die Familienzulage, und dabei vor allem das „Frauen¬
geld“ bereits unterstrichen7 *, das einen überparteilichen Konsens genoss, denn die
Regierungskoalition aus CVP und SPS wie auch die Gewerkschaften akzeptieren
dieses der deutschen Sozialpolitik fremde Element, das wohl im Ergebnis einer
Annäherung an das französische Lohnsystem entsprach^. Ende der 1950er Jahre
wurde problematisiert, ob der saarländische Sonderfall der Familienzulage wegen
seines Erfolges fortgeführt werden würde9. Rechtshistorisch allerdings wurde diese
Form der Familienfürsorge, soweit ersichtlich, bislang noch nicht gewürdigt; dies
sei im Folgenden unternommen.
4 Flans-Emst Folz, Bibliographie zum Recht des Saarlandes seit 1945, in: Annales Uni¬
versitatis Saraviensis, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften/Droit-Economie, hg. von
der Universität des Saarlandes, Bd. VII, fase. 1, Saarbrücken 1959, S. 39-79.
Nikolaus Fery, Zehn Jahre Sozialversicherung im Zeichen der Saarautonomie, in: Das
Saarland. Ein Beitrag zur Entwicklung des jüngsten Bundeslandes in Politik, Kultur und
Wirtschaft, hg. von Klaus ALTMEYER7Jakob StlSZKA/Wemer VEAUTHIER/Peter WEIANT,
Saarbrücken 1958, S. 726; Joachim Gräff, Die Grundzüge der sozialen Sicherheit
Frankreichs im Vergleich zur Sozialversicherung der deutschen Bundesrepublik und der
Einfluß beider Rechtsordnungen auf die Entwicklung der Sozialversicherung des Saar¬
landes seit dem 1. Juli 1947, Diss. Köln 1954; Alex Jungfleisch, Das saarländisch¬
französische Abkommen über soziale Sicherheit, in: Die Saar-Wirtschaft 1949, Heft 5, S.
8. Ferner der Überblicksartikel ohne Verfasser: Die Sozialversicherung. Organisatori¬
scher Aufbau und Neuordnung im Saarland, in: Die Saar-Wirtschaft 1950, Heft 4, S. 11
sowie 1955, Hefte 16 und 17, S. 7.
6 Wolfgang BEHRINGER/Gabriele CLEMENS, Geschichte des Saarlandes, München 2009, S.
111-112.
Wilfried Busemann, Kleine Geschichte der saarländischen Gewerkschaften nach 1945,
hg. von der Arbeitskammer des Saarlandes, Saarbrücken 2005, S. 46.
* Hans-Christian Herrmann, Sozialer Besitzstand und gescheiterte Sozialpartnerschaft.
Sozialpolitik und Gewerkschaften im Saarland 1945 bis 1955 (Veröffentlichungen der
Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung 28), Saarbrücken
1996, S. 95 und S. 100-101; Thomas Gergen, Gewerkschaften in der deutschen Rechts¬
geschichte, in: Arbeit und Recht (AuR). Zeitschrift für Arbeitsrechtspraxis 9 (2006), S.
307-313.
4 Norbert Engel, Die Familienzulagen im Saarland und ihre Erhaltung, Saarbrücken 1959
(Arbeitskammer des Saarlandes).
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