Full text: Historische Blicke auf das Land an der Saar

12. 5. 1948, die durch die Verordnung vom 31. 5. 1949 aufgehoben worden 
ist, 
e) durch die laufend durchgeführten Aufhebungen aufgrund der oben erwähnten 
Ermächtigungsverordnungen. 
Eine Statistik über die erfolgten Arbeiten 1948 und in den ersten neun Monaten 
1949 ergab folgendes: 
1948 
1949, bis 30. Sept. 
Aufhebungsanträge 
2.083 
1.571 
Unterhaltsgenehmigungen 
2.481 
883 
Freigabeanträge für besondere Ausgaben 
824 
320 
Genehmigungen für Verfahren der strei¬ 
tigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit 
855 
1.056 
Genehmigungen für grundbuchamtliche 
Eintragungen 
857 
319 
T ransportgenehmigungen 
566 
527 
Veranlagungen zur Verwaltungsabgabe 
5.378 
6.036 
Nach Ansicht des Generaldirektors Schlachter bedeutete diese Statistik zwar, 
dass die Arbeiten auf einzelnen Gebieten zurückgehen würden, aber auch dass 
durch die stärker einsetzende Abwicklung - wie Übergabe des Parteivermögens, 
Rückgabe des Vereinsvermögens usw. - mit einem wesentlich stärkeren Arbeits¬ 
anfall zu rechnen ist. Entsprechend war die Beschäftigtenzahl von 125 zu Beginn 
des Jahres 1948 auf 86 im Stellenplan 1949 zurückgegangen. Bis zum 30. Septem¬ 
ber 1949 waren davon 30 Stellen eingespart worden, so dass nur noch 56 Stellen 
besetzt waren. Dieser straffe Abbau war naturgemäß nur durch eine restlose Aus¬ 
lastung der verbliebenen Arbeitskräfte möglich. Die bevorstehenden Abwicklungs¬ 
arbeiten auf dem Gebiet des Partei- und Vereinsvermögens, die Aufhebung der Si¬ 
cherungsmaßnahmen für die etwa 6.000 zur Zeit noch gesperrten Vermögen aller 
Gruppen sowie die Vorbereitungsarbeiten für die Übertragung des Reichs- und 
Wehrmachtsvermögens, deren gesetzliche Regelung ebenfalls noch zu erwarten ist, 
werden weitere erhöhte Anforderungen an alle Angestellten stellen. Daraus schloss 
der Generaldirektor, dass die Lage der Angestellten verbessert werden müsse, de¬ 
ren Verträge auf Zeit abgeschlossen seien und alle zum 31. Dezember 1949 auslie¬ 
fen. Neu einzustellende Angestellte sollten nicht in niedrigere Gehaltsstufen zu¬ 
rückgestuft werden. 
Zum 31. Dezember 1951 wurde das Landesamt Saar aufgelöst23. Eine Abwick¬ 
lungsstelle im Wirtschaftsministerium erledigte die restlichen Aufgaben. 
LA.SB, LAS 151 
434
	        
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