machen zusätzlich einige Posten der Gemeinderechnungen von 1797/98 aus'2, so
dass nach wie vor ein Großteil der Einträge von Kriegseinwirkungen bestimmt
wurde.
Immerhin wurden vor allem 1798 wieder Kredite und Forderungen zurückge¬
zahlt, da der Saldo deutlich positiver ausfiel als in den vergangenen Jahren. Für
1797 ergab sich ein Überschuss von 273 Livres, 1798 betrug das Defizit des
Flameiers 91 Livres, die er der Gemeinde schuldig blieb. Bis 1796 war jeweils die
Gemeinde den Hameiem Geld schuldig geblieben, wobei die Summen zwischen
219 und 553 Livres betrugen. Die Verantwortung für das Amt des Hameiers
schloss demnach die persönliche Haftung für Verluste mit ein* 53.
(3) Kriegswirtschaft und Zugriffe von Militär oder Besatzern sowie letztendlich
die französische Verwaltungsintensivierung zeigen nur eine Seite der Gemeinde¬
rechnungen. Die Arbeit des Hameiers legt zugleich Zeugnis ab von kommunaler
Selbstverwaltung und ihren Zuständigkeiten und Spielräumen und damit von ei¬
nem Anteil an Autonomie sowohl gegenüber den alten wie den neuen Machtha¬
bern. Bereits in den ständigen Verhandlungen mit den wechselnden Kriegsparteien,
den Botengängen, der Schuldenaufnahme, der Gemeinde internen Verteilung von
Lasten und Leistungen während des Krieges hatte kein herrschaftlicher Ansprech¬
partner zur Verfügung gestanden und die Gemeinde war auf sich gestellt. Dieser
Verantwortung waren der Meier, die Schöffen und der jeweilige Hameier stets ge¬
recht geworden, indem zugleich mit der Abzeichnung der Rechnung eine Kontrolle
stattfand. Zugleich mit den kriegsbedingten Anforderungen kam der Hameier aber
auch seinen hergebrachten Aufgaben nach, wiederum ein Bereich kommunaler
Selbstbestimmung, sozusagen der Exekutive. Dazu zählten die Überwachung der
Banngrenzen, die Durchführung von Flur- und Holzversteigerungen, die Einnahme
von Abgaben, zum Beispiel das Weidegeld der Juden oder Heiratsgelder (bis
1795), die Lohnauszahlungen an die Gemeindehirten, die Durchführung von Repa¬
raturen am Schulhaus, den Hirtenhäusem, der Kirchenuhr, an Brücken und Wegen,
die Ausführung oder Vergabe von Schreibarbeiten, die Auszahlungen an Gemein¬
dearme, die Bezahlung von sakralen Gegenständen wie Hostien, Krisam oder Os¬
terkerzen oder auch einmal die Veranlassung, ein verendetes Pferd begraben zu
lassen54.
Mit den Entscheidungen, die Juden an den Kriegslasten zu beteiligen, das Amt
eines Kriegs-Hameiers einzuführen oder die Versteigerung von ehemals herrschaft¬
lichem Grundbesitz durchzuführen, übernahm die Gemeinde auch legislative Auf¬
gaben. Keineswegs herrschte ein kriegsbedingtes Chaos oder ein administratives
Vakuum, sondern zum einen ein verantwortungsvoller und weitgehend solidari¬
scher Umgang mit den Anforderungen des Militärs. Zum anderen blieb ein Gro߬
teil der traditionalen Lebensbereiche und des Wirtschaftslebens trotz des Krieges
intakt, vor allem der existenzielle agrarische Jahreszyklus, die Verwaltung der Res¬
Mayer, Gemeinderechnungen (wie Anm. 2), A 5, S. 41/42, Nr. 37-40, 43, 45, 49, 50, 57.
53 Ebd. A 2, S. 15; A 3, S. 28; A 4, S. 37; A 5, S. 43.
54 Ebd, A 1 - A 5. Hier keine Einzelnachweise. Entsprechendes gilt für die Rechnungen von
Oberlinxweiler; siehe SCHWiNGEL (wie Anm. 2); Mayer, Einwohner (wie Anm. 4). Ei¬
nen Schulmeister bestallte die Gemeinde bereits seit 1638. Zwischen 1779 und 1816 hat¬
te der aus Roden stammende Peter Weisgerber die Schulmeistersteile inne, S. 91.
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