dings ging die Forschung in den benachbarten Räumen weiter, wobei es teilweise
zu Überschneidungen kam. So publizierte Johannes Dillinger 1999 seine im Jahr
zuvor abgeschlossene Dissertation zu den Hexenverfolgungen in Kurtrier und in
Schwäbisch-Österreich* 82 *. Zu den genuin kurtrierischen Ämtern im „Saarraum“
konnte er keine wesentlich neuen Ergebnisse vorweisen. Dies lag am Quellen¬
schwund, aber auch daran, dass Labouvies Qurisdiktionelle Definition der Unter¬
suchungsgebiete“ abwich von jener, die Dillinger selbst getroffen hatte. So konnte
er ihre Angaben zu Prozessen in Blieskastel und St. Wendel „nicht näher spe¬
zifizieren“86. Zu Blieskastel griff Dillinger auf das von Wolfgang Krämer publi¬
zierte Prozessfragment zurück87. Schon Hoppstädter hatte die Überlieferungslü¬
cken für das Amt Saarburg beklagt und nur auf eine Hinrichtung verweisen kön¬
nen88. Dillinger machte deshalb hier nur wenige Ergänzungen89. Bezüglich des
Amtes Grimburg stützte er sich auf die statistischen Angaben von Dittmar Lauer90.
Robin Briggs, englischer Spezialist für die lothringischen Hexenverfolgungen,
führte die Ergebnisse von Hiegel und Labouvie für den östlichen, deutschsprachi¬
gen Rand des Herzogtums (die bailliage d’Allemagne sowie das Kondominium
Merzig-Saargau) als Vergleichsmaterial an91. Da seine Forschungen kaum die
deutschsprachigen Gebiete Lothringens berührten, obwohl das office Vaudrevange
(Amt Wallerfangen) neben Blämont und St. Die zu den verfolgungsintensivsten
Ämtern gehörte, kam es zu keinen Überschneidungen92. Immerhin regte Briggs
Saarpfalz. Blätter für Geschichte und Volkskunde 94 (2007), S. 52-56. - Eine Ausnahme
ist der Beitrag von Elmar Schmitt, Ein Primsweiler Hexenprozess aus dem Jahre 1614,
in: Schmelzer Heimathefte 16 (2004), S. 39-71; hier wird ein bislang nur am Rande er¬
wähntes Verfahren zur Kenntnis gebracht. Schmitt (S. 48 und 51) hängt dem inzwischen
enttarnten Mythos um die angeblichen „Keltensteine“ auf dem Hoxberg an; vgl. grund¬
sätzlich Dillinger, Tradition (wie Anm. 37).
82 Johannes DILLINGER, „Böse Leute“. Hexenverfotgungen in Schwäbisch-Österreich und
Kurtrier im Vergleich, Trier 1999. - Die Arbeit wurde betreut von Helga Schnabel-
Schüfe und Franz Irsigler; Dillinger, dem das Archiv des Trierer Arbeitskreises mit den
bis dahin erstellten Transkriptionen der Trierer und Maximiner Hexenprozesse zur Ver¬
fügung gestellt wurde, ist auch gleichzeitig Mitglied im AKIH.
88 Dillinger, Leute (wie Anm 85), S. 100, besonders Anm. 7,
87 Ebd., S. 111, Anm. 25. Es handelt sich dabei nicht um ein „fast vollständig überliefertes
Prozessprotokoll“, sondern lediglich um das protokollierte Verhör unter der Folter. Alle
anderen Teile fehlen, es liegt noch nicht einmal ein Urteil vor.
88 Hoppstädter, Hexenverfolgungen (wie Anm. 33), S. 237.
89 Zu Hexereiverfahren im Amt Saarburg vgl. auch Gerhard Martini, Etliche weiber von
Greimerath der zauberey berüchtiget, in: Hochwälder Geschichtsblätter 5 (1993), S. 43-45.
911 Dillinger, Leute (wie Anm. 85), S. 100, Anm. 7. - Während Labouvie für das Hochge¬
richt Dagstuhl/Wadem 48 und für Schwarzenburg (!) 47 Prozesse zählte, gab Lauer ins¬
gesamt 99 Prozesse für die Hochgerichte von Dagstuhl an, darunter 56 für Schwarzen¬
berg-Weierweiler, 41 für Dagstuhl-Wadern und zwei im Hochgericht Lockweiler; La¬
bouvie, Rekonstruktion (wie Anm. 71), S. 56, Dittmar Lauer, Hexenprozesse im Hoch¬
wald, in: Franz und andere, Hexenprozesse (wie Anm. 71), S. 59-68, hier S. 61.
91 Als einen gelungenen Überblick zum Stand der Hexenforschung in Lothringen vgl.
Briggs, Witches (wie Anm. 56), S. 1-5.
92 Vgl. die Karte zur relativen Verfolgungsdichte in Lothringen:
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