heraum promovierte^. Die sich als Beitrag zur Sozial- und Kulturgeschichte ver¬
stehende Arbeit versuchte im „festumrissenen“ Gebiet des Naheraums und seiner
Territorien eine „vollständige Bestandsaufnahme des noch vorhandenen Quel¬
lenmaterials zum Hexenwahn“ zu bewerkstelligen. So behandelte Baumgarten
auch die Hexenprozesse am Hochgericht Neunkirchen/Nahe und edierte die ver¬
meintlich einzige überlieferte Prozessakte des Hochgerichts aus dem Bistumsar¬
chiv Trier06. Ebenfalls den nördlichen Teil des „Saarraumes“ mit den Hochgerich¬
ten der späteren Reichsherrschaft Dagstuhl und dem kurtrierischen Amt Grimburg
behandelte Dittmar Lauer, Mitglied der Trierer Arbeitsgruppe, in einer 1988 publi¬
zierten ersten Zusammenstellung der Verfahren aus dem Hochwald17.
Eva Labouvie wollte ebenfalls aus den Hinweisen Schormanns eine Anregung
zur Beschäftigung mit den Hexenverfolgungen im „Saarraum“ genommen haben,
ging aber in ihren Forschungsfragen weiter: „Es geht jedoch nicht um die Ausfül¬
lung des von Schormann beschriebenen ,weißen Fleck(s) auf der Landkarte4.
Vielmehr ergibt sich [...] die Möglichkeit, über die reine Analyse des Prozeß- und
Verfolgungsgeschehens hinausgehend, der Frage nach dem dörflichen Hexenglau¬
ben, nach der Verfolgungs- und Aussagebereitschaft der Bevölkerung sowie nach
dem funktionalen Stellenwert jenes auf Deutungen und Interpretationen, aber auch
auf praktischen Maßnahmen basierenden Phänomens ländlicher Hexenverfolgun¬
gen nachzuspüren“65 68. Auch stand nicht „die Darstellung eines geistesgeschichtli¬
chen Phänomens [...] im Mittelpunkt des Interesses, sondern die sozialanthropolo¬
gische Analyse der Funktion und alltagspraktischen Relevanz jenes Glaubens an
Hexenkräfte, Schadenzauber und an die unumgängliche Vernichtung überführter
,Zauberscher4 durch den Tod auf dem Scheiterhaufen“69. Beeinflusst von den An¬
sätzen der anglo-amerikanischen und französischen, sozial- und mentalitätsge¬
schichtlich geprägten Hexenforschung zwischen 1968 und 197270 suchte Labouvie
65 So legt es zumindest eine Formulierung im Vorwort nahe: „Bei der Auswahl des Gebie¬
tes fiel die Wahl auf den Naheraum, um damit den noch immer bestehenden weißen
Fleck auf der Karte der Hexenprozeßforschung zwischen Kurtrier, den nassauischen
Grafschaften und Frankreich zumindest zu verkleinern.“; Achim R. Baumgarten, He¬
xenwahn und Hexenverfolgung im Naheraum. Ein Beitrag zur Sozial- und Kultur¬
geschichte, Frankfurt am Main 1987, S. V.
66 Ebd., S. V, 43-55; Teil III, S. 4-22. - Laut Ausweis des Literaturverzeichnisses hatte
Baumgarten nicht Hoppstädters Aufsatz aus dem Jahr 1959 zur Kenntnis genommen, wo
ausführlich der Prozessverlauf gegen Engel Anthes aus Gonnesweiler nach der Akte im
Bestand 38 (Dagstuhl) des damaligen Staatsarchivs Koblenz beschrieben wird; vgl.
Hoppstädter, Hexenverfolgung (wie Anm. 33), S. 227-232.
Dittmar Lauer, Hexenverfolgung im Hochwald, in: Hochwälderhefte zur Heimatge¬
schichte 23/24 (1988), S. 5-168; Ders., Der Hexenprozeß des Matthias Barten aus Nos¬
wendel, in: Hochwälder Geschichtsblätter 8 (1997), S. 67-74. - Vgl. jetzt auch Rita
VOLTMER, Die Hexenverfolgungen im Hunsrücker Raum, in: Zwischen Tradition und
Aufbruch. Frauen-Geschichte der Hunsrück Region, hg. vom Projekt Frauenforum,
Simmem 2009, S. 109-126.
M Labouvie, Zauberei (wie Anm. 22), S. 14.
69 Ebd.
70 Ebd., S. 9 mit Anm. 2. Diese Forschungsgenese bezweifelt Eichhorn, Geschichtswissen¬
schaft (wie Anm. 4), S. 273f.
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