ab 1973 kein Verfahren dafür vorgesehen war, erst recht nicht für den Fall, dass ei¬
ner der beiden während einer Wahlperiode ausscheidet. Wohl aufgrund der langen
Amtsperioden der Vorsitzenden Emst Klein (1970-1984), Ordinarius für Wirt¬
schafts- und Sozialgeschichte an der Universität des Saarlandes, und Reinhard
Schneider (1984-1999), Professor für Geschichte des Mittelalters an der Universi¬
tät des Saarlandes, und des Geschäftsführers Hans-Walter Herrmann (1960-1999),
der übrigens bereits bei der 2. Ordentlichen Mitgliederversammlung der Kommis¬
sion am 13. November 1953 als Gast anwesend war, damals noch als „Cand. phil.“,
fiel dieser Mangel nicht auf. Erst die Satzung von 2003 trifft für diese Fälle Vor¬
kehrung, indem sie einen Geschäftsführenden Vorstand einsetzt, der aus Vor¬
sitzendem, Stellvertretendem Vorsitzenden und Geschäftsführer besteht, die sich
untereinander vertreten können (§ 16 Abs. 3), so dass die Kommission auch im
Verhinderungsfall eines Funktionsträgers handlungsfähig bleibt. Im Falle des Aus¬
scheidens des Vorsitzenden oder des Geschäftsführers ist der übrige Vorstand be¬
rechtigt, einen Nachfolger zu bestimmen, der bis zur Wahl eines neuen Vorsitzen¬
den beziehungsweise Geschäftsführers durch die Mitglieder auf ihrer nächsten Jah¬
resversammlung im Amt bleibt. Der dann Gewählte amtiert bis zur tumusgemäßen
Wahl eines neuen Vorstands (§ 13 Abs. 4).
Mitglieder gestern und heute
Mit der Regierungsverordnung vom 7. Juni 1951 existierte die Kommission für
Saarländische Landesgeschichte erst einmal auf dem Papier. Die Institution musste
mit Leben gefüllt werden, und dabei kam es wesentlich auf Persönlichkeiten an,
die willens waren, ihre Fähigkeiten, ihre Ideen und ihre Zeit einzubringen und die
nicht zuletzt auch der Regierung genehm sein mussten. In etlichen Besprechungen
und Zusammenkünften, die zum Teil auch schon als Mitgliederversammlungen be¬
zeichnet wurden, vollzog sich im zweiten Halbjahr des Jahres 1951 und im Laufe
des folgenden Jahres die Herausbildung der Kommission mit Kuratorium und Mit¬
gliederbestand, wie es die der Verordnung vom 7. Juni beigegebene Geschäftsord¬
nung vorsah. Jäschke, der diese Gründungsphase detailliert schildert, spricht von
einem Gründungsvorgang als gestrecktem Prozess13.
In der Kabinettsitzung der Regierung am 7. März 1952 erfolgte die Bestellung
eines Kuratoriums aufgrund einer vom Ministerium für Kultus, Unterricht und
Volksbildung eingebrachten Vorlage14. Diesem Kuratorium gehörten an: der Grün¬
dungsinitiator Prof. Dr. Eugen Meyer, der als einziger bereits im Herbst 1951 in
die Kommission berufen worden war, als Vorsitzender, der Gesandte außer Dienst
Gustaf Braun von Stumm, der heraldische und numismatische Studien betrieb, als
Stellvertretender Vorsitzender, der Klassische Archäologe und Landeskonservator
Dr. Josef Keller als Geschäftsführer, Oberregierungsrat Dr. Hans Groh, damals
13 JÄSCHKE, Gründungszeit (wie Anm. 5), S. 49.
14 Schreiben des Direktors der Präsidialkanzlei, Dr. Franz Schlehofer, unter dem Datum des
9. März 1952 an das Justiz- und das Kultusministerium, abschriftlich in den Akten der
Kommission. Möglicherweise aufgrund des Datums dieses Schreibens wird die Berufung
des Kuratoriums auf den 9. März datiert, so im Geschäftsbericht des ersten Geschäfts¬
führers der Kommission Dr. Keller im Protokoll über die 1. Ordentliche Mitgliederver¬
sammlung am 6. November 1952, S. [2] und von Herrmann, 25 Jahre Kommission (wie
Anm. 12), S. 8.
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