eben definierten Saargebiet nur 27 berücksichtigt4. Das sind immerhin noch zwölf
Hospitäler mehr als Hans-Walter Herrmann erfasst hat, doch hatte dieser sich auf
städtische Institutionen beschränkt. So sehr ein Hospital auch zur Grundausstattung
einer mittelalterlichen Stadt gehörte5, so wenig darf man aber das mittelalterliche
Hospitalwesen auf die Städte reduzieren. Die Bedeutung beider Typen lässt sich in
der Saargegend dies- und jenseits der heutigen Staatsgrenzen leicht verdeutlichen.
Obschon die älteste Urkunde aus dem Rhein-Maas-Mosel-Raum, das Testament
von Adalgisel Grimo vom 30. Dezember 6346, ganz zentral auch die Saargegend
betrifft und in dem Text 13 der 26 Bestimmungen die Armenfürsorge betreffen,
liegen die beschenkten Institutionen der sozialen Sicherung alle außerhalb des hier
untersuchten Raums, oder anders ausgedrückt: bei der von Adalgisel Grimo ge¬
gründeten Kommunität in Tholey wird trotz der ausführlichen Zugehörigkeitsan¬
gaben weder im Testament noch in einer späteren Quelle ein Hospiz oder ein In-
firmarium erwähnt.
Im Untersuchungsraum ist das 1123 genannte Infirmarium des am Oberlauf der
Saar liegenden von der Abtei Marmoutier abhängigen Priorats Saint-Quirin die äl¬
teste nachweisbare Institution7 *. Es muss aber auch für Passanten offen gestanden
haben, denn noch 1278 und 1326 sorgten die jeweiligen Metzer Bischöfe für eine
Aufbesserung der Einnahmen durch Vereinigung des St.-Nikolaus-Hospitals mit
dem Priorat*. Grund für die starke Frequentierung des Hospitals war eine nahe ge¬
legene Wunderquelle.
Von den Grafen Folmar von Saarwerden (1131-1166) und Dietrich von Hom¬
burg (1120-1155) wurde das Hospiz in Vogelbach gestiftet, einer von der Zister¬
4 Nicht behandelt werden in diesem Beitrag - wie bei Herrmann - die Hospitäler an der
oberen Seille, auch wenn sie auf dem Kartenausschnitt eingetragen sind.
Michel Pauly, Hospitäler im Mittelalter - wo und ab wann gehörte das Hospital zur
Stadt?, in: Was machte im Mittelalter zur Stadt? Selbstverständnis, Außensicht und Er¬
scheinungsbilder mittelalterlicher Städte. Vorträge zum gleichnamigen Symposium vom
30. März bis 2. April 2006 in Heilbronn, hg. von Kurt-Ulrich JÄSCHKE und Christhard
Schrenk (Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Heilbronn, 18), Heilbronn
2007, S. 245-269.
6 Zum Testament siehe den lateinischen Wortlaut bei Wilhelm Levison, Das Testament
des Diakons Adalgisel-Grimo vom Jahr 634, in: Trierer Zeitschrift 7 (1932), S. 69-85;
Camille Wampach, Urkunden- und Quellenbuch zur Geschichte der altluxemburgischen
Territorien bis zur burgundischen Zeit [künftig: UQBL], 10 Bde., Luxemburg 1935-55,
hier UQBL I, Text Nr. 4; Neuedition mit Übersetzung bei Hans-Walter Herrmann, Das
Testament des fränkischen Adligen Adalgisel Grimo. Ein Zeugnis merowingerzeitlichen
Lebens an Saar, Mosel und Maas, in: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Bene¬
diktinerordens 96 (1985), S. 264-276; zur neuesten Textrekonstruktion und Interpretation
Franz Irsigler, Gesellschaft, Wirtschaft und religiöses Leben im Obermosel-Saar-Raum
zur Zeit des Diakons Adalgisel Grimo, in: Hochwälder Geschichtsblätter 1 (1989), S. 5-
18. Vgl. dazu in diesem Band den Beitrag von Brigitte Kasten.
Actes des princes lorrains, 2e série: Princes ecclésiastiques, I. Les évêques de Metz, B.
Étienne de Bar 1120-1162, éd. p. Michel Parisse, Nancy, s. d., Text Nr. 8.
x Memorandum zur Abteigeschichte aus dem 17. Jh. in AD Meurthe-et-Moselle, H 303;
vgl. Henri Lepage, L’ancien diocèse de Metz et pouillés de ce diocèse, Nancy 1872, S.
124.
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