nisterium auch das Kultusministerium übernommen hatte, die Kultusbehörde nur
politisch leitete, und Meyer „im Kultusbereich weitgehend freie Hand ließ“7. Auch
dem Übergangskabinett Welsch und der „Heimatbundregierung“ von Hubert Ney
gehörte Eugen Meyer, der zeitlebens parteilos blieb und auch nicht der Nationalso¬
zialistischen Arbeiterpartei Deutschlands angehört hatte, als Direktor des Kultus¬
ministeriums an. Ab 1955 spielte er als Vertreter des Kultusministers eine wichtige
Rolle bei der Neugründung des Saarländischen Rundfunks. Zeitweise war er des¬
sen Geschäftsführer. Von April 1957 bis Herbst 1959 fungierte er als stellvertre¬
tender Vorsitzender des Verwaltungsrates. Vom 1. Juli 1959 bis zu seinem Tod am
29. August 1972 war er deutsches Vorstandsmitglied der Europäischen Rundfunk-
und Femseh AG, die den vom Saarland (Berus bei Saarlouis) aus sendenden pri¬
vaten französischen Rundfunksender Europa 1 betrieb.
Vielfältig ist auch Eugen Meyers ehrenamtliches Engagement. Dazu gehörten
seine Mitgliedschaften in den Historischen Kommissionen von Westfalen, Bran¬
denburg und schließlich des Saarlandes, seine Tätigkeit als Redakteur des Korres¬
pondenzblattes der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine (ab Jahrgang 83,
1936, umbenannt in Blätter für deutsche Landesgeschichte) und als Schriftführer
des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine, ln seiner Saar¬
brücker Zeit zählte er mit zu den Begründern der Vereinigung der Freunde der Uni¬
versität des Saarlandes, zeitweise war er ihr Geschäftsführer, und er fand auch noch
Zeit, den Vorsitz der Volkshochschule Saarbrücken zu übernehmen (1956-1960).
Schon unmittelbar nach Aufnahme seiner Lehrtätigkeit in Saarbrücken ließ Eu¬
gen Meyer Ministerpräsident Johannes Hoffmann, den er aus der gemeinsamen
Schulzeit am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Trier kannte, eine Denkschrift zu¬
kommen Über die Organisation der saarländischen Landes- und Volksforschung .
„Sie zielte auf nichts Geringeres als die staatliche Gründung einer Historischen Kom¬
mission und die Schaffung eines saarländischen Staats- und Landesarchivs ... “* 9.
Nur wenige Monate nach Übernahme des Amtes eines Direktors des Ministeriums
für Kultus, Unterricht und Volksbildung erfolgte die Gründung der Kommission
für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung als einer staatlichen Stelle
mit dem Auftrag die Geschichte, einschliesslich der Sozial- und Wirtschaftsge¬
schichte, sowie die Volkskunde des Saarlandes wissenschaftlich zu erforschen und
insbesondere die Quellen der Geschichte des Landes und Volkes in einer den For¬
derungen der Wissenschaft entsprechenden Weise herauszugeben. Darüber hinaus
erhielt die Kommission die Aufgabe, das nichtstaatliche Archivgut des Landes und
die sonstigen schriftlichen Denkmäler der Landesgeschichte [...] pflegerisch zu be¬
treuen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sollte sie staatliche Vollmachten erhalten10.
Herrmann, Eugen Meyer (wie Anm. 5), S. 77; Heinrich Küppers, Bildungspolitik im
Saarland 1945-1955 (Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesge¬
schichte und Volksforschung 14), Saarbrücken 1984, S. 206 beschreibt Meyers Amtsfüh¬
rung als unpolitisch und weniger gestaltend als vielmehr verwaltend „im Geist der stren¬
gen und gerechten Maßstäbe, die für ihn ... als Archivbeamter... verbindlich waren“.
* Jäschke, Gründungszeit (wie Anm. 5), S. 23.
9 Ebd. S. 30.
10 Amtsblatt des Saarlandes (wie Anm. 1), S. 831.
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