Full text: Historische Blicke auf das Land an der Saar

Ulrich von Werd aus finanziellen Gründen gezwungen, große Teile seines Besitzes 
zu veräußern, so dass die Herren von Lichtenberg auf diesem Weg einen stattlichen 
Teil des landgräflichen Territoriums im Hattgau und um Brumath erwerben konn¬ 
ten12 14. Bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts war es ihnen auch gelungen, wichtige Bur¬ 
gen in der Umgebung Lichtenbergs, wie zum Beispiel Schöneck, Arnsberg, Hohen¬ 
fels und den Herrenstein, unter ihren Einfluss zu bringen und so einen Schutzgürtel 
um die Stammburg zu legen. Nachdem die Lichtenberger 1450 gestärkt aus der soge¬ 
nannten Leininger Fehde hervorgegangen waren, die ihnen fast sämtliche Herrschaf¬ 
ten des nördlichen Oberrheins einbrachte, war die Vormachtstellung des Geschlechts 
kaum mehr antastbar12. Um 1480 erstreckte sich die Herrschaft von Weissenburg 
bis nahe Schlettstadt und von Ulm-Offenburg bis in die Region um Saveme und 
war in die elf Ämter Buchsweiler, Ingweiler, Pfaffenhofen, Brumath, Wörth, 
Hatten, Oberhofen, Lichtenau, Willstätt, Wolfisheim und Westhofen aufgeteilt. Sie 
war zu diesem Zeitpunkt das größte weltliche Territorium im Untereisass und die 
stärkste politische Macht neben dem Bistum Straßburg'4. 
Anfang des 14. Jahrhunderts hatte sich das Geschlecht der Lichtenberger in drei 
Linien aufgeteilt. Nach dem Tod Johanns III. im Jahr 1324 trat dessen Bruder 
Ludwig aus dem geistlichen Stand zurück, um das Erbe seiner minderjährigen 
Neffen Simunt, Johann und Ludwig (jüngere Linie) gegen seinen Vetter zweiten 
Grades Hanneman (ältere Linie) zu verteidigen. Als Ludwig III. dann selbst Nach¬ 
kommen hatte, begründete er den Lichtenauer Zweig des Geschlechts, dessen Be¬ 
sitzungen größtenteils rechts des Rheins lagen15. Um Streitigkeiten zu vermeiden, 
setzte man 1335 genau fest, welcher Zweig des Geschlechts mit welchem Besitz 
ausgestattet war und in welchem Sinne Ludwig III. die Vormundschaft für seine 
Neffen ausüben sollte16. An der Stammburg Lichtenberg hatten alle Zweige Rech¬ 
te. Erstmals regelte 1329 ein Burgfrieden zwischen Hanneman und Ludwig III. die 
Aufteilung zwischen den Parteien. 1342 schlossen die Vertreter aller Linien erneut 
einen Burgfrieden auf drei Jahre17. Um im Falle des Aussterbens einer oder zweier 
Zweige dem Geschlecht den Besitz in seiner Gesamtheit zu erhalten, legte eine 
Erbfolgeregelung im Jahr 1362 minutiös fest, was im Erbfall an wen fallen sollte. 
Dies gewährleistete nach dem Aussterben der älteren Linie 1390 und dem der 
jüngeren Linie 1405 den Vertretern des Lichtenauer Zweigs den ungeschmälerten 
Familienbesitz. Ludwig IV. nannte sich seit 1405 einziger Herr zu Lichtenberg18. 
Noch einmal im Jahr 1440 teilten seine Söhne Jakob im Bart und Ludwig V. die 
Güter untereinander auf. Jakob erhielt die Ämter Buchsweiler, Wörth, Westhofen 
und Willstätt und Ludwig Ingweiler, Brumath und Lichtenau mit Oberhofen und 
Hatten. Burg Lichtenberg blieb wieder gemeinsamer Besitz19 Mit dem Tod Jakobs 
Reichsland (wie Anm. 10), S. 573. 
13 Zur Leininger Fehde vgl. Eyer, Territorium (wie Anm. 2), S. 34f. 
14 Eyer, Territorium (wie Anm. 3), Karte S. 240f. 
15 Ebd. S. 77. 
16 Vgl. dazu Ludwig Clemm, Die Lichtenbergische Teilung von 1335, in: Elsaß- 
Lothringisches Jahrbuch 20 (1942), S. 57-70, hier S. 58-60. 
17 Eyer: Territorium (wie Anm. 2), S. 84. 
18 Ebd., S. 89 und 96. 
19 Battenberg/Metz, Lichtenberger Urkunden (wie Anm. 7), Nr. 2818.; Eyer, Territo¬ 
rium (wie Anm. 2), S. 97-101. 
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