Beispielen, die allerdings einer systematischen Untersuchung bedürfen.6 Be¬
sonders wichtig sind in diesem Zusammenhang ausdrücklich als solche mar¬
kierte Mehrfachbenennungen oder Namenwechsel. Derartige Cognominalbil-
dungen finden sich in gleicher Weise für Ortsnamen, allerdings wird hier üb¬
licherweise der neue Name eingeführt und nicht die Gleichzeitigkeit mehrerer
Namen des Typs ,(auch) genannt4 festgehalten. Beide Formeln, die für Perso¬
nennamen und die für Ortsbezeichnungen, können hingegen eine vergleichbare
Interpretationsproblematik aufweisen: Nicht immer geht eindeutig daraus
hervor, welches der originale Personenname ist oder welcher von beiden Orts¬
namen sich schließlich durchsetzt. Dieser Frage des Überlebens einer bestimm¬
ten Namenform - sei es als offizieller Name, sei es in den Flurnamen - bin ich
ebenso wie der möglichst vollständigen Dokumentation der Überlieferung nicht
weiter nachgegangen; das Ergebnis wäre gewiss eine eigene Monographie.
Ortsnamenwechsel, diese Feststellung ist banal, begegnet sehr häufig, doch
lässt sich das einem Namen nicht ansehen und die historische Überlieferung
ist keineswegs immer explizit und eindeutig. Wird ein Ort neu benannt, so
wissen wir meist nicht, ob es sich um wirkliche Neugründungen oder um Neu¬
besiedlung, d.h. Namenwechsel handelt. Zwei Beispiele für diese Problema¬
tik: ,,possessione mea que antiquitus dicebatur Ueniuiues“ (a. 1176
TumboSobrado 2,68 = Ueniviuas a. 1176 ib. 69), oder „quod in Pena Ventura
habent .j, casale [...] et quod jacet in Teeyxeroo hereditas regalenga [...] et
posuerunt ei de nomine novo Entradas et non faciunt inde forum Regi44 (a.
1258, Portugal). Im ersten Fall spricht die Formel für einen Namenwechsel,
doch wird der neue Name im Text nicht genannt; die bereits mittelalterliche
Regeste „Beneuiues que nunc uallis uiridis appellatur“ löst das Problem nicht
unmittelbar. Durch die Ordnung des Kartulars lässt sich aus der Folgeurkunde
entnehmen* „dono et concedo [...] uobis Bernardo monasterii Sancte Marie de
Ualle Uiridi de Bouadella abbati [...] totam hereditatem de Ueniuiuas quam
ibi habeo“, dass dieses Landgut in den Ort Valverde integriert wurde, der alte
mozarabische Besitzerortsname also vielleicht untergegangen ist. Im zweiten
Fall von Entradas kann man entweder von einer namenlosen Wüstung aus¬
gehen oder aber casal muss als ,Grundstück4 und nicht als bereits bestehendes
Gebäude interpretiert werden. Keineswegs eindeutig ist eine Nennung wie
Vgl. etwa Kremer, Dieter: „Colonisation onymique“, in: Enzo Caffarelli / Dieter
Kremer (Hg.): L ’onomastica testimone, custode e promotrice deile identità linguis¬
tiche, storiche e culturali. Studi in ricordo di Fernando R. Tato Plaza (RIOn 7,
2001) S.337-373.
= „quod has bancas que vocatur regalengas que sunt Regis et modo tenet donnus E.
Martini et sua fratemitas et non faciunt inde forum Regi et posuerunt de novo
nomine Entradas“ (ebd., 1 I70b).
Der erste Beleg fehlt im Register, auch sind die Verweise auf Villa viridis falsch
(Verwechslung mit Villa franca).
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