täten übergeordnete Bezeichnung belegt, aber ausschließlich mit Bezug auf
die Gebiete zwischen Elbe und Saale.7 Einen Hinweis darauf, dass sich die
slavischen Bevölkerungsgruppen an Spree und Neiße ebenfalls als Sorben
empfanden, gibt es erst mit dem Einsetzen der sorbischsprachigen Schrift¬
lichkeit im 16. Jahrhundert (Nowy zakon Sserpsky, vgl. Schuster-Sewc 1983,
S. 141). Waren die Lusici und die Milzener in der heutigen Oberlausitz, für
die das gleiche gilt, im Mittelalter tatsächlich noch keine Sorben, wie es die
Quellenlage nahe legt? Wenn nicht, dann wäre die spätere Ausweitung des
Begriffes auf die Bewohner der heutigen Ober- und Niederlausitz zu erklären.
Überlegungen, dass hierfür politische und soziale Entwicklungen maßgeblich
waren, sind mit den historischen Prozessen nicht so recht in Einklang zu
bringen (Schuster-Sewc 2004, S. 3-6).
Nun liegt aus dem äußersten Osten des altsorbischen Gebietes, aus der
Umgebung der Stadt Krosno/Crossen an der Mündung des Bober in die Oder,
ein Quellenbeleg vor, der hier vielleicht weiterhilft:
(1202) F129X „(ex parte Zcirbie), que nunc Guntheresberc et Monchedorf vocatuC
(SUB 1, S. 255, Nr. 333)
Offensichtlich wurde im Zuge von Umstrukturierungen der Siedlungs¬
landschaft und der Gründung deutschrechtlicher und deutsch benannter Dörfer
- Güntersberg und Münchsdorf - eine ältere Namenform aufgezeichnet. Die
Formulierung ex parte Zarbie wird seit langem zweifelsfrei als Ortsname
interpretiert (Muka 1984, S. 490; Schuster-Sewc 2004, S. 6), und als nach
1945 die polnischen Behörden polnische Namenformen für die neuerworbe¬
nen Gebiete suchen mussten, griffen sie auf diese altüberlieferte Form zurück,
womit Münchsdorf heute den Namen Sarbia trägt.
Betrachtet man aber den Quellenkontext genauer, so könnte ex parte Zarbie
auch auf eine andere Weise zu interpretieren sein:
(1202) F129X „(Item Wilschek castellanus de Lubus contulit fratribus) in Lübens
(partem Osecnice, que sita est) iuxta Croznam (ex parte Zarbie), que nunc
Guntheresberc et Monchedorf vocatur, (quam comes Stephanus castellanus de Sagan
et tribunus Mirozlaus) cum vicinia (circui)verunt vice mea" (SUB 1, S. 255, Nr. 333)s
Die Passage, die die beiden Neugründungen Güntersberg und Münchsdorf
aufführt, scheint sich eher auf partem Osecnice zu beziehen. Die Lage dieses
Ortes wurde durch die Angabe que sita est iuxta Croznam ex parte Zarbie
Zum Namen Eichler 1985, S. 143f., sowie die Ausführungen von Emst Eichler bei
Herrmann 1985, S. 12; zum geographischen Bezug der Benennung Herrmann 1985,
S. 9, und Brankack/Metsk 1977, Kartenbeilage; Gringmuth-Dallmer 2000, S. 97,
Abb. 54 suggeriert dagegen in einer etwas unglücklichen Darstellungsform, dass die
Sorben einer von mehreren ,Stämmen1 an der unteren Mulde gewesen seien.
s Die eingeklammerten Passagen, im Urkundenbuch in Petitdruck, kennzeichnen die
aus der Vorlage vom Jahr 1202 (SUB 1, S. 50f., Nr. 77) übernommenen Passagen.
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