in Spanien aus dem Wirken bedeutender Mitglieder dieser Familien in der
Region zu erklären. Dies muss nicht im Zusammenhang mit der Bürgerrechts¬
verleihung stehen, denn einen solchen scheint es nicht zwingend gegeben zu
haben (Coçkun 2005, S. 18; Dyson 1980/81, S. 298).
Bernard Rémy (2001, S. 77) hat Cato zwar als lateinisch eingestuft, rechnet
aber mit Einflüssen der einheimischen Namenstradition. Und in der Tat finden
sich zahlreiche Beispiele mit der Basis cat- wie Catonos, Catusso, Catusius,
Catulus, die zwar als lateinisch-mittelländisch gelten können, obwohl die
Suffixe -o/io-, -ulo- usw. auch im Keltischen Vorkommen. Aber bei Komposi¬
ta wie Catu-marus, Catu-rix und Catu-volcus ist eine lateinische Erklärung
schwer möglich. Hier sind die Hinterglieder zu deutlich keltischen Ursprungs.
Auch das Vorderglied lässt eine Beziehung zum gallischen Lexikon erkennen.
Es gibt ein Wort catu/o- ,Kampf, Schlacht', das häufig in der Personennamen¬
gebung auftritt, vgl. irisch cath, kymrisch cad (damit verwandt sind griechisch
kötos ,Hass, Groll3 4, altnordisch hçâ ,Kampf, mittelhochdeutsch hader
,Schlacht4). CaturJx heißt wörtlich ,Schlachtenkönig4, Catuvolcos ,Kampffal¬
ke4, Catumoccus ,Kampfsau4, Catumäros ,Großer im Kampf. In der Form
Cadfawr begegnet letzterer noch im mittelalterlichen Wales. Freilich braucht
man sich auch hier der Bedeutung dieser Namen nicht immer bewusst gewe¬
sen zu sein.
Es gibt also die Möglichkeit, Personennamen in zwei onymischen
Systemen verschieden zu ,lesen4. Und es liegt auf der Hand, dass ein Angehö¬
riger einer zweisprachigen Gesellschaft mit beiden Anschlussmöglichkeiten
,spielen4 konnte. Woher können wir aber wissen, dass hier tatsächlich ein code
switching vorliegt (Adams 2003a, S. 18-29; 383-416; 2003b)? Darauf können
die folgenden Kriterien annäherungsweise eine Antwort geben:
(1) Eine schriftlich belegbare Intention ist natürlich das beste Argument,
es ist aber nur selten verfügbar. In der Familie des Ausonius von
Bordeaux finden sich solche expliziten Hinweise auf einen intendierten
Doppelsinn von Namen. In einem Gedicht, das er seinem Landsmann
Aldus Paiera gewidmet hat (Professores IV 1 lf.), sagt er, dass Attius’
Beiname Paiera die Wiedergabe eines (sonst unbekannten) gallischen
Wortes für ,Mysterienpriester4 sei und nicht das offenkundig anklin¬
gende lateinische paiera, das eine flache Schale bezeichnet, wie sie
beim Opfer verwendet wurde.
(2) Biographisch-prosopographische Hinweise können Aufschluss darüber
geben, ob Details eines Lebenslaufs, Namengebräuche oder Aussagen
einer Familie, befreundeter Personen oder einer sozialen Schicht eine
Bezugnahme auf einheimisches Namengut wahrscheinlich machen.
(3) Sprachzugehörigkeit und Etymologie können bei Namen angeführt
werden, die entweder als sprechende4 Namen betrachtet werden
können oder die Eigentümlichkeiten von Lauten oder Lautkombina¬
tionen aufweisen, die nur in einem onomastischen Lexikon vorhanden