sich aufgrund ihrer jeweiligen sinnlich wahrnehmbaren Eigenart möglichst
deutlich von ihren Nachbarräumen unterscheiden.
Die Eigenart einer Kulturlandschaft besitzt in der Regel eine quantitative und
eine qualitative Komponente.7 Rein quantitativ resultiert die Eigenart aus sol¬
chen Merkmalen, die entweder durch ihr verhältnismäßig häufiges Auftreten oder
infolge ihrer flächenmäßigen Ausdehnung prägend auf einen Landschaftsraum
wirken. Bei den potenziell relevanten Kulturlandschaftsmerkmalen kann es sich
zum einen um räumliche Merkmale handeln - z.B. das spezifische räumliche
Verteilungsmuster von Siedlungen, Ackerland, Grünland, Wald, Industrie¬
anlagen und sonstigen Nutzungen - sowie zum anderen um Objekte und Ob¬
jektmerkmale wie etwa industrielle Betriebsgebäude, Halden, Wegekreuze,
Bewässerungsanlagen, geomorphologische Formen, Pflanzenarten, die Dimen¬
sionierung und Gestaltung von Industriekomplexen, Grund- und Aufrisse von
Siedlungen, Flurformen oder Baumaterialien.8
Um im Einzelfalle die entsprechenden Kulturlandschaftsmerkmale auch als
differenzierende Eigenartsmerkmale klassifizieren zu können, ist es darüber
hinaus unerlässlich, zumindest die jeweils benachbarten Landschaftsräume in die
Betrachtung einzubeziehen. Denn schließlich können die betreffenden Merkmale
nicht nur im jeweils interessierenden Landschaftsraum häufig respektive mit
großen Flächenanteilen anzutreffen sein, sondern auch in vielen anderen Räu¬
men, so dass ihre kulturlandschaftliche Eigenartbedeutung insgesamt als relativ
gering einzustufen ist.
Neben den dargestellten quantitativen Gesichtspunkten gilt es im Zusammen¬
hang mit der Eigenart von Kulturlandschaften auch qualitative Aspekte von
Kulturlandschaftsmerkmalen zu berücksichtigen. Dies geschieht in erster Linie
durch die Exploration möglicher Dependenzen von naturräumlichen, kulturhi¬
storischen oder sonstigen landeskulturellen Gegebenheiten. Bedingen ent¬
sprechende Abhängigkeitsbeziehungen, dass landschaftliche Merkmale - im
Vergleich zu benachbarten und übergeordneten Landschaftsräumen - nur in dem
betreffenden Gebiet Vorkommen bzw. Vorkommen können, resultiert daraus stets
auch eine erhebliche Eigenartbedeutung dieser Merkmale.
Aus den vorausgegangenen Erläuterungen lässt sich ableiten, dass die Eigenart
von Kulturlandschaften ein hochkomplexer Faktor ist. Eine sachgerechte Beur¬
teilung der Eigenartbedeutung von Kulturlandschaftsmerkmalen setzt sowohl
fundierte Kenntnisse über den jeweiligen Landschaftsraum voraus9 als auch ein
möglichst flächendeckendes, vollständiges Inventar aller relevanten Landschafts¬
bestandteile, -elemente und -Strukturen, z.B. in Form eines so genannten "Kul¬
7 Vgl. Wagner (Anm. 3), S. 118f.
8 Vgl. Heinz Quasten, Grundsätze und Methoden der Erfassung und Bewertung kulturhistori¬
scher Phänomene der Kulturlandschaft, in: Kulturlandschaftspflege (Anm. 3), S. 19-34, hier
S. 27f; Wagner (Anm. 3), S. 64-77.
9 Vgl. Quasten (Anm. 8), S. 28.
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