nach der gesetzlichen Regelung meist weiter, indem sie in reine Pensionskassen
umgewandelt wurden, zu denen Frauen wiederum in der Regel keinen Zutritt
erhielten. Als die Reichsregierung 1889 ein Invaliditäts- und Altersversiche¬
rungsgesetz erließ, galt der darin verankerte Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
wiederum nur für Männer. Ausgehend von der meist auf wenige Jahre befristeten
Erwerbsphase der Frauen sah man eine solche Art der Vorsorge als überflüssig
an. Wenn der Ausschluss der Arbeiterinnen auch meist nicht expressis verbis in
den Statuten der Kassen verankert war, schufen doch hohe Beitrittsgelder und
Beitragszahlungen sowie die Festlegung eines Mindestverdienstes unüber¬
windliche Flürden für die weiblichen Beschäftigten. Ein weiterer Nachteil, der mit
dem Ausschluss aus den betrieblichen Kassen verbunden war, bestand darin,
dass diese vor der Entstehung von Betriebsräten auch als Organ der Interessen¬
vertretung galten. Eine grundsätzliche Änderung bezüglich der sozialen Absi¬
cherung bahnte sich jedoch erst in der Völkerbundszeit an.'17
Für einen nachrangigen, an ihrem "Geschlechtscharakter" orientierten Stellenwert
der Frauen in den Betrieben spricht ein weiteres Detail, das sich dem Betrachter
weniger durch Abwägen der "harten Fakten" als durch aufmerksames Beobach¬
ten erschließt: Auf Illustrationen, aber auch in schriftlichen Darstellungen wer¬
den weibliche Beschäftigte weniger unter dem Aspekt der von ihnen geleisteten
Arbeit gesehen, vielmehr dienen sie der Ästhetisierung von Fabrikarbeit oder
fungieren gar als dekoratives Beiwerk. Zur Veranschaulichung mag ein Bericht
über eine Zigarettenfabrik aus den 20er Jahren gelten: "Mädchen stehen und
ordnen die eifrige Strömung in Hügel und Berge duftender Zigaretten. Von hier
gelangen diese im Nebenraum in die Hände einer Unmenge von Packerinnen,
die sie säuberlich in verschiedene Schachteln betten; übrigens ein ganz reizen¬
des Bild, die vielen, vielen gesenkten blonden und schwarzen Köpfe und
dazwischen tanzende Flecke von blauen, roten und gelben Schachteln."117 118
Zuletzt noch ein Beispiel aus der Schwerindustrie: Die Werkszeitung der Völk-
linger Hütte würdigte 1961 die Mithilfe der Frauen inner- und außerhalb des
Eisenwerks mit einer mundartlichen Hommage, die in den Worten gipfelte:
"Ganz abgesiehn davon, daß so e Mäde aach das erschde Bild von da Hidd e
bißje uffheidere kann."119
Alles in allem ist während des ganzen Untersuchungszeitraums eine geringere
Bewertung der weiblichen Arbeitskraft festzustellen, die sich in einer niedrigeren
Bezahlung, der Vorenthaltung von Aufstiegschancen und der Ausgrenzung
von betrieblichen Privilegien und Mitbestimmungsrechten niederschlug. Ande¬
117 Die Haiberger Hütte bildete allerdings wie auch die Dillinger Hütte eine rühmlich
Ausnahme, denn dort konnten schon vor dem Ersten Weltkrieg die Arbeiterinnen Mitglieder
der Pensionskasse werden, wenn auch nicht alle davon Gebrauch machten. Vgl. Nimmesgem
(Anm. 16), S. 16.
118 Handel (Anm. 31), S. 209.
119 Der Völklinger Hüttenmann 16 (1962), S. 37.
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