Full text: Forschungsaufgabe Industriekultur

Geschlechts innerhalb der Fabrik untersagt."108 * Um die Gelegenheiten geselligen 
Beisammenseins ihrer minderjährigen Arbeiterinnen und Arbeiter zu minimieren, 
verfügte die Druckerei der Neuen Saarbrücker Zeitung unterschiedliche Pausen¬ 
zeiten für die weiblichen und männlichen Jugendlichen.100 Die Saarbrücker 
Papierfabrik F. Maas & Sohn sah 1902 in ihrer Arbeitsordnung im Falle "eines 
liederlichen Lebenswandels" die Kündigung vor. Ein Rausschmiss drohte auch 
denjenigen, die "Familienangehörige des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder 
Mitarbeiter zu Handlungen verleiten oder zu verleiten versuchen oder mit Fa¬ 
milienangehörigen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter Handlungen begehen, 
die wider die Gesetze und die guten Sitten verstoßen."1111 Diese Anordnung 
spiegelt in entlarvender Weise die Furcht des Bürgertums - das seit dem 
19. Jahrhundert die moralischen Standards vorgab - vor der als sittlich minder¬ 
wertig angesehenen Arbeiterbevölkerung wider. Die Wirklichkeit sah aber meist 
anders aus, denn nicht wenige Arbeiterinnen waren sexuellen Belästigungen 
durch Fabrikherren und Vorarbeiter ausgesetzt.111 
Was die gesundheitliche Gefährdung der Arbeiterinnen angeht, hatten sie unter 
den gleichen Unzulänglichkeiten der Produktionsbedingungen wie die Männer 
zu leiden. Dazu gehörte zu Beginn des Untersuchungszeitraums der allgegen¬ 
wärtige Lärm der Maschinen, der ihnen entweichende Ruß und Rauch. Der 
Staub, der vor allem in der Textilindustrie und bei der Steingutfabrikation in 
gesundheitsgefährdendem Ausmaß anfiel, führte häufig zu Lungenerkrankun¬ 
gen. ln Gersweiler, wo sich von 1846-1901 die Steingutfabrik der Familie 
Schmidt befand, war dieses Phänomen unter dem Namen "Dipp'sches- 
macherkrankheit" bekannt.1,2 Eine im Jahr 1877 durchgeführte Enquête zur 
Frauen- und Kinderarbeit notierte für den Regierungsbezirk Trier, dass es nur 
wenige Bereiche gäbe, wo die Einwirkung der Fabrikarbeit auf die Arbeiterinnen 
überhaupt nicht bemerkbar geworden wäre: "Es soll ferner die Beschäftigung der 
Arbeiterinnen in den Steingutfabriken mit Rücksicht auf die darin stattfindenden 
unvermeidlichen Staubinhalationen sowie auf das Einatmen von feuchter Luft 
von absoluter Schädlichkeit für den weiblichen Organismus sein und Frauen¬ 
krankheiten wie Blutschwäche, Bleichsucht u.s.w. erzeugen." Eine kürzere 
Lebensdauer dieser Arbeiterinnen und eine außergewöhnliche Sterblichkeit der 
Kinder sei ebenfalls beobachtet worden."’ Ein Gewerbeinspektor berichtete 
108 Arbeitsordnung von 1892 (StadtAS St. Johann Nr. 990). 
109 Arbeitsordnung von 1896 (StadtAS St. Johann Nr. 990). 
no Arbeitsordnung von 1902, § 14, Absatz 2 und 7 (StadtAS St. Johann Nr. 990). 
111 Vgl. Carola Lipp, Sexualität und Heirat, in: Die Arbeiter. Lebensformen, Alltag und 
Kultur von der Frühindustrialisierung bis zum "Wirtschaftswunder", hrsg. von Wolfgang 
Ruppert. München 1986, S. 186-197, hier S. 189. 
1.2 Nimmesgem (Anm. 16), S. 15. 
1.3 Ergebnisse der über die Frauen- und Kinderarbeit in den Fabriken auf Beschluß des 
Bundesrats angestellten Erhebungen, zusammengestellt vom Reichskanzleramt. Berlin 
1877, S. 38, 41. 
296
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.