Alfons Bürge
Die Mischung von Rechtstraditionen als Problem der
Rechtsgeschichte
a) Einleitung1
Welche spezifischen Probleme sich aus der Mischung von Rechtstraditionen für
den Rechtshistoriker ergeben können, sollen zwei kleine Fallstudien illustrieren.
Beim ersten Beispiel geht es um einen Terminus im französischen Recht, den
man als juristisches Bedeutungslehnwort bezeichnen könnte, nämlich um die
faute, um das Verschulden im Delikts- oder allgemeiner ausgedrückt im
Haftpflichtrecht. Damit stehen jene Fälle im Mittelpunkt, bei denen jemand ei¬
nem anderen Schadensersatz schuldet, weil er diesem einen Schaden zugefügt
hat.
Mit dem Verschulden wird ein zentraler Begriff unserer Haftpflichtordnung
angesprochen. Soll die Haftung aus anderen Gründen erfolgen, legt dies der
Gesetzgeber klar fest. Nicht anders verhält es sich in Frankreich. Gemeinhin
wird angenommen, daß dies in Frankreich seit je die Auffassung des Code civil
von 1804 gewesen sei, weshalb denn die faute, das Verschulden, am Anfang
der deliktischen Haftung gestanden habe: Wenn jemand einen Schaden verur¬
sacht hat, soll er nur dann dafür haften, wenn er den Schaden verschuldet hat,
oder mit anderen Worten, wenn ihm die Handlung subjektiv vorgeworfen wer¬
den kann. Erst viel später seien, nicht zuletzt unter dem Einfluß der
Industrialisierung, neben das Verschuldensprinzip andere Kriterien der Risiko¬
verteilung getreten, welche sich von diesem individualistischen Denken gelöst
und das Tatbestandselement der faute entweder ausdehnend interpretiert oder es
objektiviert hätten.2 Zur Veranschaulichung wollen wir uns im historischen
Folgende Werke und Zeitschriften werden abgekürzt zitiert:
D.P. = Recueil Dalloz périodique et critique de jurisprudence, de législation et de doctrine
(1825-1940).
Rép. D. = Jurisprudence générale [...] Répertoire méthodique et alphabétique de
législation, de doctrine et de jurisprudence ... par D. Dalloz ... et Armand Dalloz, 44 Bde.,
Paris 1845-1870.
BGHZ = Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen.
Statt vieler Viney, Geneviève: Traité de droit civil. Introduction à la responsabilité, Paris
1995^, S. 28 ff. (nos 22-26); Zweigert, Konrad / Kötz, Hein: Einführung in die
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